IMPRESSUM  |  KONTAKT  |  NEWSLETTER  |  GLOSSAR  |  SITEMAP  |  DOWNLOADS  |  LINKS  |  GÄSTEBUCH  |  suchen  FINDEN!
zurück zur Liste
News / Projektnews

04.01.2017
Elek­tro­mo­bi­li­tät und Ladeinfrastruktur

 

Die Frage nach dem steuerlichen Vorteil für kostenlos ermöglichtes Laden am Arbeitsplatz ist damit geklärt:  Es wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert.(§ 3 Nummer 46 EStG).  Die Steuerbefreiung schließt auch das Laden des vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens ein. 

 

Auch Arbeitgeber profitieren vom neuen Gesetzen der Bundesregierung (Ladesäulen-Offensive): Sie können den Aufbau von Ladestationen auf dem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Einzelheiten finden Sie hier  in Kürze:

 https://www.bav.bund.de/DE/3_Aufgaben/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

 

"Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 wurde am 16. November 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 17. November 2016 in Kraft getreten. 

 

Die steuerlichen Maßnahmen ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Sektor Straßenverkehr, das zeitlich befristete Kaufanreize, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen beinhaltet.

 

Im Einzelnen sind in dem Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer vorgesehen:

 

Bei der Kraftfahrzeugsteuer gilt derzeit bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.

 

Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit (§ 3 Nummer 46 EStG). Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu erheben (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG). Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020."

 

Quelle und Download:  http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2016-11-16-G-stl-Foerderung-Elektromobilitaet.html

 

Gesetz:  http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-11-16-G-stl-Foerderung-Elektromobilitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=4 



Beginn: 04.01.2017
NACH OBEN  |  SEITE DRUCKEN  |  SEITE EPMPFEHLEN  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP
NEWS-CENTER

31. Mai 2024
Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.
mehr

02. Februar 2024
Projektvorschlag "Anerkennung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in KMU" im DHI-Programm
Der Projektvorschlag der Handwerkskammer für Ostthüringen für das neue Forschungs- und Arbeitsprogramm 2024/25 (FuA) hat Eingang gefunden. Das Volks­wirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk Göttingen wird das Thema - Anerken­nung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in Klein-/ Kleinstbetrieben bei allen wesentlichen Stakeholdern - bearbeiten.
mehr

17. Januar 2024
MIE Transferpartnerschaft und NAT-Urkunde im Familienbetrieb HOLZ BRÜSTEL
Familienbetrieb Holz Brüstel auf grünem Kurs im Nachhaltigkeitsabkommen - Übergabe der NAT-Urkunde sowie Unterzeichnung des MIE - Partnerschaftsvertrages durch die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen - so sollen Handwerksunternehmen bei der Energiewende unterstützt werden.
mehr

01. Dezember 2023
E-Tool erhielt Auszeichnung in Hamburg
Der Sonderpreis in der Kategorie "Transformation Unternehmen" wurde an das E-Tool Webportal für Handwerksbetriebe verliehen
mehr

14. November 2023
Ersatzbaustoffverordnung - Neuerungen für Recyclingstoffe
Verordnung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.
mehr

ANSPRECHPARTNER

Beauftragte für Innovation und Technologie/ Energieberatung
Kathleen Bähner
Tel.: 03672 377186
Email senden Email senden