IMPRESSUM  |  KONTAKT  |  NEWSLETTER  |  GLOSSAR  |  SITEMAP  |  DOWNLOADS  |  LINKS  |  GÄSTEBUCH  |  suchen  FINDEN!
zurück zur Liste
News / Projektnews

04.07.2017
Mieterstromgesetz im Bundestag verabschiedet;

"Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2017 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet.

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer, hierzu: „Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende. Wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute schon möglich, rechnet sich aber meistens nicht. Strom, den der Vermieter nicht selbst verbraucht, wird ins Netz eingespeist. Für diesen Strom erhält der Vermieter eine Vergütung nach dem EEG. Zukünftig erhält der Vermieter auch dann eine Vergütung, wenn er den erzeugten Strom an seine Mieter verkauft. Da für diesen Strom keine Netzentgelte gezahlt werden müssen, ist die Vergütung allerdings deutlich niedriger als bei einer Netzeinspeisung. Die Neuregelung wird das Angebot für Mieterstrom beleben und bringt die Energiewende in die Städte.“

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und wird zwischen 2,2 Cent/kWh und 3,8 Cent/kWh liegen. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das das BMWi in Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.

Gleichzeitig stellt das beschlossene Gesetz sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von dem Mieterstrommodell tatsächlich profitiert. Hierzu beinhaltet das Gesetz Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

Als nächstes muss der Bundesrat entscheiden (nicht BR-zustimmungspflichtig). Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.

Dem Mieterstromgesetz ist ein weiterer Artikel beigefügt, der zeitlich befristete Änderungen bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen vorsieht. Im Gesetz definierte Bürgerenergiegesellschaften brauchen bei der Teilnahme an einer Ausschreibung noch keine Genehmigung für ihre geplante Windkraftanlage vorweisen. Diese Regelung soll die Anbietervielfalt erhalten, hat allerdings bei der ersten Ausschreibungsrunde zusammen mit anderen Besserstellungen dazu geführt, dass fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften zum Zuge kamen. Der Bundestag hat jetzt beschlossen, die Regelung bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 auszusetzen, um die Wirkung zu testen. Mit dieser Änderungen werden Hinweise aus der Windkraftbranche und aus dem Bundesrat aufgenommen."

Quelle:  http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170630-beckmeyer-mieterstromgesetz-im-bundestag-verabschiedet.html 

Hintergründe finden Sie im Eckpunktepapier der Bundesregierung:  http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-mieterstrom.pdf?__blob=publicationFile&v=10 

Wir beraten Sie als Thüringer Handwerksunternehmen zu Energieeffizienz und Eigenstromerzeugung.  http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/uzh/dienstleistungen/ 

Einen praxisorientierten Einstieg in das Thema Solarstrom oder der dezentralen Erzeugung von Strom und Wärme mit BHKW erhalten Sie bei den entsprechenden Weiterbildungen:  http://umweltzentrum.de/www/umweltzentrum/veranstaltungen/


Beginn: 05.07.2017
NACH OBEN  |  SEITE DRUCKEN  |  SEITE EPMPFEHLEN  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP
NEWS-CENTER

31. Mai 2024
Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.
mehr

02. Februar 2024
Projektvorschlag "Anerkennung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in KMU" im DHI-Programm
Der Projektvorschlag der Handwerkskammer für Ostthüringen für das neue Forschungs- und Arbeitsprogramm 2024/25 (FuA) hat Eingang gefunden. Das Volks­wirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk Göttingen wird das Thema - Anerken­nung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in Klein-/ Kleinstbetrieben bei allen wesentlichen Stakeholdern - bearbeiten.
mehr

17. Januar 2024
MIE Transferpartnerschaft und NAT-Urkunde im Familienbetrieb HOLZ BRÜSTEL
Familienbetrieb Holz Brüstel auf grünem Kurs im Nachhaltigkeitsabkommen - Übergabe der NAT-Urkunde sowie Unterzeichnung des MIE - Partnerschaftsvertrages durch die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen - so sollen Handwerksunternehmen bei der Energiewende unterstützt werden.
mehr

01. Dezember 2023
E-Tool erhielt Auszeichnung in Hamburg
Der Sonderpreis in der Kategorie "Transformation Unternehmen" wurde an das E-Tool Webportal für Handwerksbetriebe verliehen
mehr

14. November 2023
Ersatzbaustoffverordnung - Neuerungen für Recyclingstoffe
Verordnung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.
mehr

ANSPRECHPARTNER

Beauftragte für Innovation und Technologie/ Energieberatung
Kathleen Bähner
Tel.: 03672 377186
Email senden Email senden