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News / Projektnews

02.11.2018
20 Jahre PV - Anlagennutzung

"Obwohl die ersten PV-Anlagen mit EEG-Vergütung erst am 01.01.2021 - dies auch nur teilweise - aus dem Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen, beschäftigt man sich bereits heute intensiv mit der Frage was dann mit diesen Anlagen passieren wird...

Soviel steht fest: Der Anspruch auf Netzanschluss und der vorrangigen Abnahme des eingespeisten Stromes bleibt ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Jedoch erlischt die Pflicht zur Vergütung seitens der Netzbetreiber nach 20 Jahren Betrieb und es zeichnet sich nicht ab, dass sie irgendwie verlängert oder neu aufgelegt werden würde.

Die Referenten waren sich einig, dass die ersten kleinen bzw. privat betriebenen Anlagen, denen keine EEG-Vergütung mehr zusteht, auf maximale Eigenstromnutzung umstellen sollten. Speicher, Elektrofahrzeuge, Energiemanagementsysteme im Smart Home, Elektroheizstäbe und dergleichen mehr würde für die meisten der Anlagen, die etwa zwischen 2000 und 2008 errichtet wurden einen wirtschaftlichen Werbeweiterbetrieb ermöglichen, sogar wenn überschüssiger Strom ohne Gegenleistung ins Netz eingespeist wird.

Für größere bzw. gewerbliche Anlagen ab etwa 300 kWp bestehen heute schon Möglichkeiten der Direktvermarktung, diese werden in Zukunft mindestens genauso attraktiv sein. Wenn frühestens ab 2023 zahlenmäßig mehr Anlagen aus dem EEG fallen, wird die Direktvermarktung aller Voraussicht nach auch für Anlagen unter 100 kWp interessant werden. Bis dahin gilt: Eigenverbrauch optimieren und abwarten, welche weiteren Geschäftsmodelle sich zum Beispiel aus der Sonstigen Direktvermarktung eröffnen.

Sobald die Anlagen endgültig ihr Lebensende erreicht haben, werden geregelte Recycling- und Entsorgungsvorgänge etabliert sein. Unterkonstruktion, Module, Wechselrichter und Leitungen bieten Rohstoffe, die wiedergewonnen werden können. Wegen der Prioritätenreihenfolge: Weiterbetreiben (am Standort), Weiterverwenden (zum Beispiel in Drittweltländer) und Recycling werden nennenswerte Stoffmengen erst gegen 2035 in die Wiederverwertung kommen. Die Komponenten der privat betriebenen Kleinanlagen werden aller Voraussicht nach kostenlos in Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Für die Entsorgungsgebühr größerer Anlagen wird sich am Markt ein Preis finden, der sich von den heute ansetzbaren 200 EUR pro Tonne aus entwickelt - wahrscheinlich eher nach unten als nach oben."  Quelle: http://www.dgs.de/news/en-detail/021118-20-jahre-pv-anlagennutzung-nach-ablauf-der-eeg-foerderung/ 

Das Umweltzentrum des Handwerks Thüringen berät kostenfrei zur Wirtschaftlichkeit einer Eigenstromanlage im Handwerksunternehmen. Erfahrungsgemäß stellt sich die Auslegung der Solarstromanlage in kWp in Größe zur verbrauchten Jahresstrommenge in kWh / 1000 als wirtschaftlich dar. Bei Beachtung dieses Grundsatzes lässt sich nach Ablauf der EEG-Förderung relativ einfach auf Eigenverbrauch umstellen.

Ausnahme: Bei Unternehmen mit Leistungsabrechnung gelten andere Bedingungen. Hier verweisen wir auf die Möglichkeit der Zuschussförderung in Thüringen. https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest  

Für einen ersten objektiven Eindruck steht ihnen der Thüringer Solarrechner zur Verfügung. https://www.solarrechner-thueringen.de/#s=borders Auf der Basis von Geodaten können Sie auf ihrer Dach- oder Freifläche Solarstrom oder Solarthermieanlagen erstellen und auch Handwerker finden.

 

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