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News / Projektnews

12.12.2022
Dekarbonisierungsbonus Thüringen (Zuschuss)

#kurzgefasst

Was wird gefördert:

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen zu unterstützen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulung im Unternehmen, einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

Gefördert werden Maßnahmen in:

1.) Klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, vor allem zu/m/r:

2.) den Aufbau von Kreislaufsystemen, vor allem:

3.) Beratung und Schulung, vor allem:

Mit der Antragstellung muss eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden, welche die Maßnahme/n beschreibt und auf Basis einer Ableitung der erwarteten CO2-Einsparungen eine Plausibilitätsprüfung erlaubt.

 

Wer wird gefördert:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Gastgewerbe, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.3. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer.

Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Folgende Bereiche sind von der Förderung ausgeschlossen:

Weitere Voraussetzungen (Auszug):

 

Wie viel wird gefördert:

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Je Unternehmen können im Förderschwerpunkt Dekarbonisierungsbonus Thüringen nur zwei Anträge gestellt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Investitionen gemäß Abschnitt B, soweit sie nicht unter Abschnitt E ausgeschlossen sind,

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeit-raum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für

Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

 

Die weiteren Dokumente zum Förderprogramm finden Sie hier.

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