IMPRESSUM  |  KONTAKT  |  NEWSLETTER  |  GLOSSAR  |  SITEMAP  |  DOWNLOADS  |  LINKS  |  GÄSTEBUCH  |  suchen  FINDEN!
zurück zur Liste
News / Projektnews

14.11.2023
Ersatzbaustoffverordnung - Neuerungen für Recyclingstoffe

Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Verordnung zu Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und somit für Recycling-Baustoffe in technische Bauwerken

Es gibt keine Kleinstmengenregelungen oder Ausnahmen mehr für private Bauherren. Auch bestehende Kleinstmengenregelungen auf kommunaler Ebene fallen weg. 

Es gibt keine Kleinstmengenregelungen oder Ausnahmen mehr für private Bauherren. Auch bestehende Kleinstmengenregelungen auf kommunaler Ebene fallen weg.

Sie ist rechtsverbindlich und alle Mineralischer Ersatzbaustoff (MEB) unterliegen der Pflicht der Güteüberwachung.

Ab dem 1.8.2023 dürfen nur noch nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte und klassifizierte Recycling-Baustoffe

 Ordnungswidrigkeiten werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet!

Die Recyclingbaustoffe werden nach der Ersatzbaustoffverordnung (Anlage 1, Tabelle 1) in drei Materialklassen eingeteilt:

RC-1: Materialklasse mit sehr hohen Anforderungen an die Materialwerte
         Diese hohe Qualität ist für alle Einbauweisen (mit Fußnotenregelung) zugelassen
         aber für nur sehr wenige Einbauweisen wirklich erforderlich (z.B. für durchströmte
         Bauweisen oder innerhalb von Wasserschutzbereichen)
RC-2: Hohe Anforderungen an die Materialwerte
         Für die meisten Einbauweisen zugelassen; Einschränkungen bei ungünstiger  
         Konfiguration der Grundwasserdeckschicht und der Bodenart Sand
RC-3: Für die meisten nicht durchströmten und einige teildurchströmte Einbauweisen 
         zulässig; Für durchströmte Bauweisen nicht mehr zulässig

Bei Einhaltung der Anforderungen an den Einbau von RC-Baustoffen gemäß EBV, entfällt die Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 des WHG.

Weitere wichtige Unterlagen (Merkblätter,  Excel-Tabellen etc.) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

NACH OBEN  |  SEITE DRUCKEN  |  SEITE EPMPFEHLEN  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP
NEWS-CENTER

26. September 2024
Förderung von E-Lastenrädern
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
mehr

31. Mai 2024
Förderaufruf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur
Anträge können ab dem 3. Juni 2024 gestellt werden.
mehr

02. Februar 2024
Projektvorschlag "Anerkennung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in KMU" im DHI-Programm
Der Projektvorschlag der Handwerkskammer für Ostthüringen für das neue Forschungs- und Arbeitsprogramm 2024/25 (FuA) hat Eingang gefunden. Das Volks­wirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk Göttingen wird das Thema - Anerken­nung des E-Tools als Werkzeug und Methode für ein Energiemanagementsystem in Klein-/ Kleinstbetrieben bei allen wesentlichen Stakeholdern - bearbeiten.
mehr

17. Januar 2024
MIE Transferpartnerschaft und NAT-Urkunde im Familienbetrieb HOLZ BRÜSTEL
Familienbetrieb Holz Brüstel auf grünem Kurs im Nachhaltigkeitsabkommen - Übergabe der NAT-Urkunde sowie Unterzeichnung des MIE - Partnerschaftsvertrages durch die Kreishandwerkerschaft Jena/Saale-Holzland-Kreis und dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen - so sollen Handwerksunternehmen bei der Energiewende unterstützt werden.
mehr

01. Dezember 2023
E-Tool erhielt Auszeichnung in Hamburg
Der Sonderpreis in der Kategorie "Transformation Unternehmen" wurde an das E-Tool Webportal für Handwerksbetriebe verliehen
mehr

ANSPRECHPARTNER

Technischer Berater
René Grüneberger
Tel.: 03672 377183
Email senden Email senden