Infobrief-Nr.: 26 vom 24.10.2006
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der 26. Infobrief der Umweltzentren des Handwerks setzt in bewährter Weise die Reihe der umfangreichen Zusammenstellungen aktueller Themen, Gesetze und Veranstaltungen zu dem Themenbereich Umweltschutz im Handwerk fort. Auf Grund der erhaltenen Hinweise reduzieren wir die Anzahl der Beiträge und hoffen damit zur besseren Lesbarkeit beizutragen. Die Umweltzentren stehen Ihnen bei allen offenen Fragen jederzeit gern unterstützend zur Seite. Die redaktionellen Beiträge werden von den Autoren direkt in diesen Infobrief eingestellt. Sollten Sie also zu einem speziellen Thema Anfragen oder Kommentare haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser des Beitrages. Weitere Anschriften sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.umweltzentrum.de in der Rubrik 'Umweltzentren'. Dort ist dieser Infobrief übrigens auch öffentlich einsehbar. Ebenso über die Rubrik 'aktuelle Informationen' im Berater Informationssystem (BIS) des ZDH. Empfehlen Sie diese Informationsquelle doch auch weiteren Interessenten aus Handwerk und Politik Ihrer Region. Da wir zum Teil die Mailverteiler des HPI sowie des ZDH nutzen kann es vorkommen, dass es Probleme bei der Aktualität Ihrer e-mail Adressen gibt. Um dies zu beseitigen bitten wir um Rückmeldung falls sich Fehler eingeschlichen haben. Sollten Sie an diesem Infobrief nicht mehr interessiert sein, senden Sie bitte eine kurze mail an info@umweltzentrum.de. Wir hoffen also das diese Informationsquelle auch zukünftig für Sie von Interesse ist und freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Ihre Kooperationsgemeinschaft "Umwelt und Energie" der Umweltzentren des Handwerks


Inhalt:




Abfallwirtschaft
Neue Bezeichnungen für Sonderabfälle
Viele Handwerksbetriebe haben regelmäßig mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zu tun, wie z.B. mit Altölen, Farbresten, Lösemitteln, Abscheiderinhalten, Leuchtstoffröhren, Batterien. Diese Abfälle können den Menschen und die Umwelt in besonderem Maß gefährden und müssen daher umweltgerecht entsorgt werden. Umgangssprachlich werden diese Abfälle auch als Sonderabfälle bezeichnet. Am 1. Februar 2007 tritt das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft, das u.a. zu einer Vereinheitlichung der Bezeichnungen auf europäischer Ebene beiträgt. Ab diesem Zeitpunkt werden die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle als gefährliche Abfälle bezeichnet. Alle anderen Abfälle sind nicht gefährlich. Alle gefährlichen Abfälle sind im Europäischen Abfallverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet. Informationen zu den Änderungen der abfallrechtlichen Überwachung und zu Entsorgungsmöglichkeiten für gewerbliche Abfälle erhalten Sie beim Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover, Tel.: 0511/3 48 59-96.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Abfallwirtschaft
Leuchtstoffröhren kostenlos entsorgen
Handwerksbetriebe können seit dem 24. März 2006 ? ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ? alte Leuchtstoffröhren kostenlos abgeben. Den Unternehmen stehen dafür drei Wege zur Verfügung: 1. Abgabe der Lampen an kommunalen Wertstoffhöfen und Sammelstellen. Dabei sollte der Ort der Annahme bei der Abfallberatungsstelle der Kommune erfragt werden. 2. Abgabe der Lampen an einer der 500 LIGHTCYCLE-Sammelstellen in Deutschland. LIGHTCYCLE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Hersteller, das eine umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der Altlampen gewährleistet. Die Adressen der Sammelstellen können unter der Internetadresse www.lightcycle.de abgerufen werden. Für Großerzeuger (ab etwa 10.000 Lampen pro Jahr) besteht als dritte Möglichkeit auch die kostenlose Abholung durch ein von LIGHTCYCLE beauftragtes Unternehmen. Informationen zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und den Entsorgungsmöglichkeiten von Leuchtstoffröhren liefert auch die Internetseite der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Abfallwirtschaft
Wo bleiben die verbrauchten Batterien?
Auch im Jahr 2005 stagnierte die Erfassung von Altbatterien in Deutschland. Wie die ?Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien? (GRS) in ihrer Bilanz 2005 berichtete, wurden bei insgesamt 34.625 Tonnen verkaufter Trockenbatterien lediglich 12.263 Tonnen Altbatterien zurückgenommen. Bei einer im Vergleich zu 2004 nahezu unveränderten Erfassungsquote von lediglich 35 % stellt sich die Frage, wo der Rest der in Verkehr gebrachten Batterien verbleibt. Anscheinend werden noch immer große Mengen über den Hausmüll entsorgt. Diese These wird von einer aktuellen Hausmüllanalyse unterstützt. Danach machen Batterien ca. 24 Gewichtsprozent aller Hausmüll-Sonderabfälle aus. Der überwiegende Teil der nicht erfassten Batterien gelangt damit in Hausmüllverbrennungsanlagen und trägt dort zu einer hohen Schadstoffbelastung in der Schlacke und der Abluft bei. Dabei stellt das GRS ein flächendeckendes Netz von Rückgabestellen für Altbatterien im Handel und bei kommunalen Sammelstellen zur Verfügung. Auch gewerbliche Abfallerzeuger können das Rücknahmesystem GRS nutzen und kostenlos ihre Altbatterien entsorgen. Sammelbehälter, die auch von den Mitarbeitern genutzt werden können, sind kostenlos bei der GRS erhältlich. Informationen und Bestellungen entweder telefonisch (Tel. 0 18 05/80 50 30).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk.hannover.de


Energie
Jagd auf Wärmeverluste
TRIER. Die Energiesparaktion des Umweltzentrums für Energie und Nachhaltigkeit der Handwerkskammer Trier war ein voller Erfolg. Wie die Handwerkskammer mitteilte, wurden anlässlich von acht Thementagen zum Energiesparen mehr als 3.500 Verbraucher als Besucher begrüßt und über Energiesparmöglichkeiten im Gebäudebestand informiert. Über 660 von ihnen erhielten eine kostenlose, persönliche Beratung. Das direkt durch die Beratungen des Umweltzentrums der Handwerkammer ausgelöste Investitionsvolumen wird auf über 27 Mio. Euro geschätzt. Trotz steigender Energiepreise zögern die Verbraucher bei Investitionen ins Energiesparen. Einer der Hauptgründe: Energiesparinvestitionen sind äußerst komplex und die Gefahr von Fehlentscheidungen ist groß. Zudem sind solche Fehlentscheidungen mit erheblichen Kosten verbunden. Eingebunden in die Aktion waren die mittelständischen Banken und Sparkassen der Region. Mit Ihnen zusammen wurden mehrere Sonderkreditprogramme zur Finanzierung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung aufgelegt. Informiert über die Aktion wurden die Verbraucher der Region über eine PR-Kampagne, in deren Verlauf mehr als 10.000 Faltblätter verteilt und eine Vielzahl von Plakaten in der Region platziert wurden. Ein weiteres Instrument waren die acht Thementage und die Messe ÖKO 2006 auf denen sich zusammen rund 20.000 Besucher informierten. Im Rahmen dieser Thementage erfolgte eine kostenlose Beratung durch ein Beratungsnetzwerk zu allen Fragen einer Energiesparinvestition. Für das Handwerk war die Aktion ein Riesenerfolg. 27 Mio. Euro wurden unmittelbar als Investitionen für das heimische Handwerk ausgelöst. Die nächsten Thementage plant das Umweltzentrum im kommenden Herbst zur Wärmedämmung, Solarenergie und alternativen Heiztechniken. Gegenüber der Politik wird eine Neuauflage des rheinland-pfälzischen Energieeffizientprogramms angestrebt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Theo Bohr (0651/207-251)
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Autor: Theo Bohr
Email: tbohr@hwk-trier.de


Energie
Neue Energieeinsparungsverordnung erst 2007?
Die Bundesregierung hätte die geltende EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz bis zum 04. Januar dieses Jahres umsetzen müssen. Da die verantwortlichen Ministerien bislang keinen abgestimmten Verordnungsentwurf vorgelegt haben, rechnen die meisten Fachleute inzwischen erst 2007 mit einem Inkrafttreten der Novelle. Nach den bisher vorliegenden Informationen zeichnen sich folgende Neuerungen ab: Es wird eine wiederkehrende Prüfung und Wartung von klimatechnischen Anlagen vorgeschrieben. Bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Bei Nicht-Wohngebäuden soll dieser Ausweis von Hochschulabsolventen erstellt werden, bei Wohngebäuden sollen auch Handwerksmeister und Techniker den Ausweis erstellen dürfen, die eine Fortbildung z.B. zum Gebäudeenergieberater abgeschlossen haben. In beiden Fällen sollen verbrauchs- oder bedarfsorientierte Rechenverfahren zugelassen sein. Die bedarfsorientierten Verfahren orientieren sich an der DIN V 18599 (Nichtwohngebäude) bzw. an der DIN V 4108 ? 6 und DIN V 4701 ? 10 (Wohngebäude). Die verbrauchsorientierten Verfahren legen die witterungsbereinigten Verbräuche von drei Jahren zu Grunde, die dann mit pauschalisierten Aufschlägen versehen werden.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Niedrigenergiehaus im Bestand
Ein Energiebedarf von weniger als 30 kWh pro qm und Jahr ist kein Merkmal für einen Energiespar-Neubau. Dieser Wert kann auch bei bestehenden Gebäuden erreicht werden. Im Rahmen des Modellvorhabens ?Niedrigenergiehaus-im-Bestand? der Deutschen Energie-Agentur sind im vergangenen Jahr bereits 33 Gebäude energetisch saniert worden. In einer zweiten Projektphase werden in diesem Jahr weitere 110 Gebäude energetisch auf ein Niveau verbessert, das deutlich besser als das vergleichbarer Neubauten ist. Nach ersten Modellprojekten in Hannover wurde jetzt mit einem sanierten Einfamilienhaus in Oldenburg ein weiteres Modellvorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Haus aus dem Jahr 1890 benötigt mit lediglich 21 kWh/m2 a fast 80 Prozent weniger Primärenergie als ein vergleichbarer Neubau. Möglich wurde dies u. a. durch Dämmung des Dachs und der Außenwände, Passivhausfenstern, eine effiziente Heizung und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Neue technische Regel für den Hautkontakt mit Gefahrstoffen
Im Mai 2006 ist eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe, die TRGS 401 ?Gefährdung durch Hautkontakt ? Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen? veröffentlicht worden. Sie konkretisiert die grundsätzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich Feuchtarbeiten. Die TRGS soll den Arbeitgeber bei der Informationsermittlung, der Gefährdungsbeurteilung, der Festlegung von Schutzmaßnahmen und bei der Planung der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützen. Zudem gibt sie konkrete Hilfestellung bei der Auswahl von Schutzhandschuhen ? falls sie trotz Prüfung und Anwendung anderer Maßnahmen in der Praxis erforderlich sind.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: hasler@hwk-hannover.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Am 01. Januar 2005 trat die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat hierin wesentliche Neuerungen erfahren und wurde um einige Aspekte erweitert sowie konkretisiert. Der Betriebsarzt soll stärker als bislang in die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb eingebunden werden. Insbesondere die Kenntnis der Arbeitsplatzverhältnisse und der dort auftretenden Gefährdungen stellt eine wichtige Voraussetzung für die wirkungsvolle Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt dar. Gemeinsame Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen mit dem Arzt sind unverzichtbar für die Einbringung der arbeitsmedizinischen Kompetenz. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen weiterhin der Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen und für die Optimierung der Arbeitsplatzverhältnisse genutzt werden. Was heißt das für die betriebliche Praxis? Antworten auf diese Frage gibt die Handlungsanleitung "Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung", die von der Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW in Düsseldorf entwickelt wurde. Sie soll vor allem Arbeitgeber in kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der neuen Gefahrstoffverordnung umzusetzen und zu gestalten. Download unter www.arbeitsschutz.nrw.de.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Betriebssicherheitsverordnung
Die erfolgreiche CD-ROM ?Die Betriebssicherheitsverordnung ? eine Umsetzungshilfe? ist seit Anfang Oktober in einer aktualisierten Fassung erhältlich. In der 4. Auflage sind branchenspezifische Hilfestellungen zu den Themen "Arbeitsmittel" und "Explosionsschutz" zu finden. Außerdem wird an den vier praktischen Beispielen Winkelschleifer, Druckbehälteranlage, Batterieladestation und Gefahrstofflager mit Füllstelle gezeigt, wie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung konkret umgesetzt werden. Von der Erfassung der Arbeitsmittel bis zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Die Umsetzungshilfe kann gegen eine Schutzgebühr von 8,- EUR beim Umweltzentrum bestellt werden. Bestellungen nimmt Herr Peter Scharfenberg unter der Telefonnummer (02 08) 8 20 55 86 entgegen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Immissions- und Klimaschutz
Feinstaub aus Kamin und Holzofen verringern
Immer mehr private Haushalte, aber auch kleine Gewerbebetriebe heizen mittlerweile mit Holz. Ein Grund dafür sind die hohen Gas- und Ölpreise. Außerdem trägt die energetische Holznutzung durch die CO2-Neutralität zum Klimaschutz bei. Aber: Die rund 14 Millionen kleinen Holzfeuerungsanlagen in Deutschland stoßen insgesamt etwa soviel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus, wie die Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern. Diese Belastung muss drastisch reduziert werden, die Holzfeuerungsanlagen müssen sauberer werden! Um das zu erreichen gibt es mehrere Lösungsansätze. Moderne Öfen, strengere Auflagen für den Betrieb der Anlagen und mehr Aufklärung sollen dabei helfen. So können beispielsweise besonders emissionsarme Holzpelletöfen und -heizkessel das Umweltzeichen ?Blauer Engel? erhalten. Wie viel Feinstaub tatsächlich ausgestoßen wird, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Befeuerung, der Wartungszustand der Anlagen und die Auswahl sowie die Qualität des genutzten Holzes sind zu beachten. Daher sollten Betreiber auch besser als bisher informiert und ihre Anlagen überprüft werden. Ausführliche Informationen hierzu hat das Umweltbundesamt in einem Hintergrundpapier zusammengefasst, das im Internet unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/holzfeuerung.pdf herunter geladen werden kann. Die Liste der ausgezeichneten emissionsarmen Holzpelletöfen und -heizkessel gibt es ebenfalls im Internet unter www.blauer-engel.de.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: hasler@hwk-hannover.de


Sonstiges
Zukunftsmarkt Renovieren und Sanieren
TRIER. Eine einzigartige Chance für Handwerker hat das Umweltzentrum für Energie und Nachhaltigkeit der Handwerksammer Trier entwickelt. Bundesweit sollen hier die ersten ?Fachberater für nachhaltiges Renovieren und Sanieren ausgebildet werden. Das Zentrum hilft nach der Ausbildungsphase zudem beim Start in das neue Marktfeld. Schon heute werden bereits 60 Prozent des Umsatzes der deutschen Bauwirtschaft im Bereich des Renovierens und Sanierens erwirtschaftet. Mit weiterhin steigender Tendenz, denn zwei Drittel des Baubestandes sind älter als 30 Jahre und entsprechen nicht mehr den neusten Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Wohngesundheit und Komfort. Aber: Renovieren und Sanieren ist im Vergleich zum Neubau eine heikle Sache: Einmal soll möglichst viel Bausubstanz erhalten bleiben, andererseits sollen modernste Technik und neuste Erkenntnisse über gesundes und energieeffizientes Wohnen in den Sanierungsprozess einfließen. Hinzu kommt: Mehr als 50 Prozent der Renovierungskunden klären den künftigen Renovierungsprozess ausschließlich mit ihrem Handwerker, verzichten also auf Architekt und Planer. ?Eine hervorragende Chance für das Handwerk?, so Frau Doktor Angela Himsel, Leiterin des Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren. Denn genau hier setzt die neue Geschäftsidee des Zentrums an. In einem mehrmonatigen Kurs werden die Interessenten auf den expandierenden Renovierungs- und Sanierungsmarkt vorbereitet. Sie lernen, als Partner des Bauherren zu fungieren und die Kundenberatung zu einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auszubauen. Neuste Energiespartechniken gehören ebenso zum Programm wie modernste Methoden der Gebäudediagnostik. Am Schluss des Kurses steht bei bestandener Prüfung ein begehrtes Zertifikat. Doch auch nach Ende des Kurses lässt das Zentrum die Interessenten nicht alleine. Es hilft ihnen vielmehr aktiv dabei, in den neuen Markt zu kommen. So können sich die frischgebackenen Fachberater beispielsweise auf Thementagen und Messen einem kaufwilligen Publikum präsentieren und erhalten schnell die Chance zu neuen Aufträgen und Erfolgen zu kommen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Michael Krietsch (0651/207-238)
weitere Informationen
Autor: Theo Bohr
Email: tbohr@hwk-trier.de