Infobrief-Nr.: 09 vom 15.07.2002


Inhalt:




Abfallwirtschaft
Seit 1. Mai 2002 in Kraft: Novelle Altölverordnung (AltölV)
Diese neugefasste AltölV setzt europäisches Recht in nationales Recht um und sichert eine umweltverträgliche Altölentsorgung auf hohem Niveau. Die VO favorisiert die Aufarbeitung des Altöls zu Basisöl und schränkt die energetische Verwertung ein. Altöle im Sinne dieser VO bestehen ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl. Ausgenommen ist PCB / PCT - haltiges Altöl. Erzeuger, Einsammler und Transporteure sind verpflichtet, aufarbeitbare Altöle gesondert aufzubewahren. Entsprechend ihrer Eignung zur Aufbereitung wurden 4 Altölkategorien festgelegt, die nicht vermischt werden dürfen. Moderne und kostengünstige Analyseverfahren werden in der VO benannt.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Abfallwirtschaft
Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen ab Juli
Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Altfahrzeugrichtlinie hat Deutschland als erster Mitgliedsstaat die entsprechenden Regelungen in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Altfahrzeug-Gesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen künftig die Möglichkeit, ihre Altfahrzeuge kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Dies gilt zunächst für alle ab 1.7.2002 neu zugelassenen Fahrzeuge sowie ab Januar 2007 für alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge. Die Hersteller werden damit in die Produktverantwortung eingebunden. Zu erwaten ist, dass die Kosten für die Entsorgung in die Preise für Neufahrzeuge einbezogen werden. Hersteller, Importeure und die Entsorger müssen darüber hinaus sicherstellen, dass ab 2006 mindestens 85% des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs verwertet und mindestens 80% stofflich verwertet werden. Diese Werte steigen 2015 auf 95% bzw. 85%. Durch erweiterte Auflagen an Demontagebetriebe und Schredderanlagen sowie ein grundsätzliches Verbot von Bauteilen, die die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten, ab 1. Juli 2003 werden die bereits bestehenden Umweltstandards für die Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen weiter verbessert. Die 1998 mit der Altautoverordnung in Deutschland eingeführte Entsorgungsstruktur mit Annahmestellen, Verwertungs- bzw. Demontagebetrieben und Schredderanlagen bleibt unverändert erhalten. Weitere Informationen zum Altfahrzeug-Gesetz erhalten Sie bei Wolfgang Frieden (Tel.: 05 11/3 48 59 ? 96).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Energie
Verbesserter Markt für erneuerbare Energien
Erweiterung des 350 MW-Deckels und Steuerbefreiung für Biokraftstoffe Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss am 05.Juni, dass alle Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit werden und die Deckelung der Fotovoltaikförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 350 MW auf 1000 MW angehoben wird. Diese Gesetzesänderungen müssen noch dem Bundesrat vorgelegt werden.
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Autor: Roland Wenzel, UZH Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Energie
EU stellt Beihilfeverfahren ein
Mit dieser Entscheidung bestätigt die Europäische Kommission, dass es sich bei den Maßnahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes nicht um eine Beihilfe im europarechtlichen Sinne handelt, da keine staatlichen Mittel transferiert werden. Dem deutschem Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stromes und der KWK-Stromerzeugung steht somit nichts mehr im Wege. Benötigen Sie mehr Informationen rund um das Thema ?Einsatz er-neuerbarer Energien?? Herr Wenzel im UZH berät Sie umfassend, kostenlos und stellt Ihnen unsere Infopakete zu dieser Thematik zur Verfügung.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Energie
Kontrollsysteme für Fotovoltaik-Anlagen im Vergleich
Solarstromanlagen sind bekanntlich technisch ausgereift und in der Praxis bereits seit Jahren erprobt. Für die Finanzierung solcher Anlagen wird üblicherweise ein solarer Ertrag prognosti-ziert, aus dem über die Einspeisevergütung der Reinerlöse aus der Anlage ermittelt wird. Zu Unzufriedenheit beim Kunden und zu Diskus-sionen mit Planern und Installateuren kommt es, wenn während der Betriebsphase die Pro-gnosewerte nicht erreicht werden. Eine auto-matische Kontrolle des Anlagenzustands und der Einstrahlungsverhältnisse vor Ort kann hier die notwendigen Informationen liefern. Eine aktuelle Übersicht über fünf automatisch Kon-trollsysteme ist in der Juli-Ausgabe der Zeit-schrift ?Sonne, Wind & Wärme? erschienen. Neben dem Vergleich der Ertragsdaten mit den tatsächlichen Wetter- und Einstrahlungsdaten bieten die meisten der beschriebenen Systeme auch eine automatische Fehlermeldung. Weite-re Informationen: www.bva-solar.de oder Dr. Frank-Peter Ahlers Tel. 0511 / 348 59 97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Initiative "Solarwärme Plus"
Diese neue Initiative wird ihre Informationsaktivitäten über Sonnenwärmenutzung weiter intensivieren. Hintergrund ist die Tatsache, dass vielen Hausbesitzern die Erhöhung der Solarförderung der Bundesregierung nicht bekannt ist. In diesem Jahr stehen Mittel zur Verfügung, um 1,1 Mio. m² Sonnenkollektoren mit 92 Euro pro m² zu fördern. Diese kurzfristigen Informationsaktivitäten sind die Vorbereitung für eine neue groß angelegte Marketingkampagne, die Anfang 2003 startet und den Einsatz von Sonnenkollektoren fördern soll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt die Initiative ?Solarwärme Plus? als Nachfolger der Kampagne ?Solar ? na klar!?.
Die Initiative ?Solarwärme Plus? wird getragen von den Solarbranchenverbänden DFS und BSE, der Deutschen Energie Agentur (dena), dem Zentralverband Sanitär, Heizung, Kli-ma (ZVSHK) und der Ruhrgas AG.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
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Energie
EnEV seit Februar 2002 in Kraft - moderne Messtechnik gefragt
Die Energieeinsparverordnung EnEV stellt an Planer und Bauherren neue Anforderungen, schafft aber auch größere Freiräume für integrierte Lösungen zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Ein niedrigerer Standard im baulichen Wärmeschutz kann künftig durch effizientere Gebäudetechnik kompensiert werden und umgekehrt. Um diese Spielräume optimal zu nutzen und Bau- und Betriebskosten zu sparen, muss die Gebäudetechnik künftig von Anfang an in die Gebäudeplanung einbezogen werden. Zur Einhaltung der in der EnEV geregelten Mindestanforderungen sind beim Neubau Nachweisverfahren notwendig, wie z.B. die in § 5 geforderte Dichtheit und der Mindestluftwechsel.
Das UZH Thüringen verfügt über die hierzu notwendige moderne Messtechnik und bietet allen interessierten Betrieben nachfolgende Dienstleistungen an:
 Blower Door ? Messung (Luftdichtheit der Gebäudehülle)
 Gebäudethermografie zum Nachweis von Wärmebrücken
 Elektroenergie-Verbrauchsanalyse
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
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Energie
Strikte Vorschriften
Zum 01. Februar 2002 ist die Energieeinspar-Verordnung EnEV in Kraft getreten. Die EnEV ersetzt die bis dahin gültige Wärmeschutz- und die Heizanlagenverordnung. Durch die erhöhten Anforderungen der EnEV soll der Energiebedarf von Gebäuden weiter gesenkt werden. Die Vorschriften beziehen sich sowohl auf den Neu-bau-Bereich als auch auf den Gebäudebestand. Stehen Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Fenster etc.) an bzw. muss aufgrund der EnEV-Vorgaben nachgerüstet werden (z.B. Heizkessel-austausch), sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten. Die Einhaltung der Vorschriften sollte für jedes Unternehmen selbstver-ständlich sein. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde eine ?einfachere? ? weil kostengünstigere - Lösung fordert, die jedoch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen genügen würde. Im Zweifelsfall sollte der Handwerker den Auftrag sogar ablehnen, da er lt. geltender Rechtssprechung letztlich immer haftbar bleibt. Nach einem Urteil des BGH haftet der Handwerker auch dann, wenn der Kunde über die gesetzlichen Anforderungen informiert wurde, die Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aber dennoch nicht gesetzeskonform ausgeführt wurden. Auch eine schriftliche Bestätigung des Kunden hierzu befreit den Unternehmer nicht in jedem Fall aus der Haftung. Kommt es also nach Durchführung der Arbeiten oder zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach einem Eigen-tümerwechsel) zum Streitfall, muss der Handwerker damit rechnen, ?den Kürzeren zu ziehen?. Hier kann nur versucht werden, den Kunden durch geschicktes Argumentieren zu überzeugen. Schließlich ist auch der Kunde durch die Landesbauordnung NRW dazu verpflichtet, sich die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nach den EnEV-Vorgaben vom ausführenden Unternehmen bestätigen zu lassen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Umweltfreundliche Wärme
Rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs wird in Deutschland für das Beheizen von Gebäuden aufgewendet. In privaten Haus-halten beträgt der Anteil für Heizung und Warmwasserverbrauch bis zu 75 Prozent der verbrauchten Energie und stellt somit nach wie vor den größten Posten des Energiebedarfs dar. Mit dem Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas und Kohle als auch von Strom für die Erzeugung von Wärme bzw. Warmwasser ist zwangsläufig ein hoher C02-Ausstoss verbunden. Um diesen in den Haus-halten und beim Kleinverbraucher zu reduzieren, hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das zum Ziel hat, Energie einzusparen. In dieses Maßnahmenpaket fällt auch die neue Energieeinsparverordnung EnEV, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Veraltete Heizkessel verbrauchen überdurchschnittlich viel Energie. Ihr Jahresnutzungsgrad beträgt zum Teil nur 60 Prozent. Moderne Heizkessel wie zum Beispiel die Niedertemperatur- oder Brennwertanlagen weisen dagegen einen Jahresnutzungsgrad von fast 90 Prozent auf. Die Erneuerung einer Heizung bzw. Brauchwassererwärmung verringert die jährlichen Heizkosten von bis zu 30 Prozent und ist gleichzeitig ein Betrag zur C02-Reduzierung. @uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Neue Förderrichtlinien
Am 23. März 2002 traten die neuen Richtlinien für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in Kraft. Die Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomasseanlagen wurden verbessert. Der Zu-schuss für Kollektoren beträgt künftig 92 ? / m2 Kollektorfläche. Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt (kW) Wärmeleistung (bspw. Holzpellet-Heizkessel) wird 55 ?/kW Nennwärmeleistung betragen; Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % werden mit mindestens 1.500 Euro bezuschusst. Anträge für solarthermische Anlagen und Biomasse-Anlagen bis 100 kW können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) gestellt werden. Für die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbanken zu beantragenden Förderdarlehen (Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse über 100 kW Wärmeleistung) beträgt der Teilschulderlass künftig 55 ?/kW Nennwärmeleistung; höchstens jedoch 250.000 ? je Einzelanlage. Bei Biogasanlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 70 kW wird wieder ein Teilschulderlass von 15.000 ? je Anlage gewährt (www.kfw.de). Mit der veränderten Richtlinie und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seien die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen. Quelle: BMWi
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Park auf dem Dach:
Von Neubau bis Sanierung reicht die Palette der Möglichkeiten, das Dach des Hauses aufblühen zu lassen. Für das Gründach spricht neben dem ökologischen Aspekt, einen eigenen Park auf dem Haus geschaffen zu haben, der ökonomische Aspekt der zusätzlichen Dämmschicht und einer natürlichen Klimatisierungshilfe für das Haus. Zusätzlich bieten zahlreiche Städte und Kreise in Deutschland Fördermittel pro Quadratmeter entsiegelter und begrünter Fläche an. Vor der Realisierung der ?Parklandschaft auf dem Dach? sollte allerdings zunächst der Statiker überprüfen, ob die Dachbegrünung auf dem Flach- oder Steildach (bis ca. 20 Grad Dachneigung) möglich ist. Der vielleicht gut gemeinte Rat, die Garage in Eigenregie mit einer Rasenfläche zu versehen, sollte also lieber erst einmal ad acta gelegt werden. Hat der Statiker grünes Licht für die grüne Landschaft gegeben, muss der erfahrene Dachdecker ans Werk. Alle Selbstversuche mit Folie etc. sind ?meist nach wenigen Monaten- zum Scheitern verurteilt. Die unterste Schicht einer jeden Dachbegrünung bildet eine wurzeldichte Folie. Der Untergrund muss allerdings so beschaffen sein, dass eine Wasserabführung selbst beim Flachdach gewährleistet ist. Zum Teil können auch zusätzliche Drainagemaßnahmen und Filterschichten notwendig werden. Hat der Dachdecker seine Arbeiten erledigt, tritt der garten- und Landschaftsbauer auf den Plan. Er bringt das Grün auf das Dach.
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Energie
EnEV schafft Märkte
Seit In-Kraft-treten der Energieeinsparverordnung EnEV zum 01. Februar 2002 gibt es unter anderem bei der Instandhaltung beste-hender Gebäude neue Pflichten für Eigentümer. Werden Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, ist der Eigentümer künftig zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität der Außenbauteile des Gebäudes verpflichtet. Dies gilt auch für die Anlagentechnik, soweit diese zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften berücksichtigt wurde. In diesen Fällen darf somit keine Technik zum Einsatz kommen, die zu ungünstigeren Energieverbrauchswerten führen würde. Damit wäre bspw. der Austausch eines Brennwertkessels gegen einen Niedertemperatur-Kessel prak-tisch nicht mehr möglich. Einrichtungen zur Senkung des Energiebedarfs, wie z.B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, müssen betriebsbereit erhalten und genutzt werden. Ggf. kann jedoch der Wegfall einer Einrichtung durch die Nachrüstung einer anderen energiesparenden Technik kompensiert werden. So könnte eine solarthermische Anlage bei entsprechender Energieersparnis eine stillgelegte Lüftungsanlage ersetzen. Neu ist auch, dass Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten verpflichtend für alle (!) Heizungs- und Warmwasseranlagen vorgeschrieben sind. Gleiches gilt für raumlufttechnische Anlagen. Eine Angabe zur Häufigkeit der Wartungsintervalle existiert in der EnEV jedoch nicht. Insbesondere die erweiterte Pflicht zur Wartung von Heizungs- und Warmwasseranlagen ist für die Unternehmen der Sanitär-Heizung-Klima-Branche eine gute Gelegenheit, den vorhandenen Markt auszubauen. Die Kunden können auf die neue Gesetzeslage durch ein Anschreiben aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig kann der Abschluss von Wartungs- und Serviceverträgen angeboten werden. Eigentümer sollten eine regelmäßige Wartung ihrer Anlagen sicherstellen, denn nur gut eingestellte und saubere Geräte gewährleisten eine optimale Energienutzung, was angesichts ständig steigender Energiepreise immer interessanter wird. Außerdem zeichnen sich gewartete Anlagen durch eine höhere Nutzungsdauer und geringere Störanfälligkeit aus.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Neue Förderübersicht
Die Energieagentur NRW hat einen aktuellen Überblick über neue Förderprogramme der nordrhein-westfälischen Energieversorgungsun-ternehmen (EVU) und Kommunen für die rationelle Energieverwendung und die Nutzung unerschöpflicher Energien auf ihrer Homepage veröffentlicht. In der Liste der Energieversorgungsunternehmen sind Förderprogramme von 82 der insgesamt 181 nordrhein-westfälischen EVU erfasst. Sie gibt Auskunft darüber, welches EVU Darlehen, Zu-schüsse, eine erhöhte Einspeisevergütung oder andere Hilfen beispielsweise bei der Installation von Windkraftanlagen oder Solar-kollektoren, energiesparender Haustechnik, Haushaltsgeräten oder Energiesparlampen anbietet. Interessenten können die Liste bei der Energieagentur NRW unter Tel.: 02 02/2 45 52-0 anfordern oder im Internet abrufen unter: http//www.ea-nrw.de.
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Energie
Wärmebrücken vermeiden
Wärmebrücken vermeiden Bei einer Balkon-Sanierung empfehlen Gebäudeenergieberater gleichzeitig auch Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von konstruktiven Wärmebrücken durchzuführen. Wärmebrücken entstehen durch den Wechsel von Baustoffen innerhalb eines Bauteils oder ? wie bei einem massiven Balkon ? am Anschluss zwischen verschiedenen Bauteilen. Durch mögliche Oberflächenkondensation können sol-che Wärmebrücken zu schlimmen Feuchteschäden führen. Außerdem verursachen sie eine Absenkung der Oberflächentemperatur im Raum-innern, was einen höheren Heizenergieverbrauch zur Folge hat. Holzbalkone stellen in der Regel keine Wärmebrücke dar, solange sie nur über einzelne Metallstege mit dem massiven Baukörper verbunden sind. Zur richtigen Berechnung und Einschätzung von Wärmebrücken gibt es detaillierte Verfahren, mit denen sich mit Hilfe von Computerprogrammen die Oberflächentemperaturen an den kritschen Bereichen berechnen lassen. Balkonsanierungen erfordern Fach- und Detailwissen. Daher sollten immer die Fachleute aus dem Handwerk hinzu gezogen werden
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Fassaden-Dämmsysteme
Eine gute Wärmedämmung von Fassaden reduziert nicht nur den Heiz-Energieverbrauch, sondern reduziert auch in hohem Maße den CO2-Ausstoss. Vor allem ältere Häuser verlieren oft einen großen Teil der Heizwärme über die Wände an die Umgebung. Dieses Problem lässt sich mit einer gut gedämmten Fassade senken. Besonders geeignet zur Dämmung sind Wärme-Dämm-Verbundsysteme (WDVS). Das Prinzip der Fassaden-Dämmung ist einfach: Systembestandteile sind ein Klebe- und Armierungsputz, das Dämm-Material, ein Schutzgewebe und ein Außenputz. Mit dieser isolierenden Hülle an der Außenwand wird zu jeder Jahreszeit ein angenehmes Raumklima erreicht. Bei der Planung und dem Aufbringen einer Fassadendämmung ist immer das Fachhandwerk mit einzubeziehen
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Hohe Erdwärmepotenziale in NRW
In der Schweiz wird es schon seit einiger Zeit vorgemacht. Rund 40% aller Neubauten werden dort mit einer Wärmepumpe beheizt. In Deutschland kommt die Erdwärme dagegen nur auf einen Anteil von 0,02%. Zu Unrecht, wie jetzt eine aktuelle Studie des Geologischen Dienstes NRW gezeigt hat. Danach könnten mehr als 70% der Fläche in NRW zur Nutzung von umweltfreundlicher Erdwärme genutzt werden. Diese Energiereserven in bis zu 100 Meter Tiefe sind besonders interessant, weil sie sicher und praktisch unbegrenzt verfügbar sind. Damit sich Bauherren, Architekten und Planer selbst ein Bild vom Erdwärmepotenzial unter ihrem Grundstück machen können, hat der Geologische Dienst NRW die Ergebnisse der Studie auf zwei CD-ROM´s aufbereitet. Die Basisversion für Bauherren ermöglicht es unter anderem das Erdwärmepotenzial in 40, 60, 80 und 100 Meter Tiefe abzufragen. In die Profiversion, die sich an ausführende Firmen richtet, sind darüber hinaus Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen, Wasserschutzklassen etc. aufgenommen worden. Die Basisversion ist bereits für 10 Euro zu haben, die Profiversion kostet ca. 300 Euro. Die CD-ROM kann ab Mitte Juli 2002 beim Geologischen Dienst NRW unter der Rufnum-mer 02151/897-210 oder über das Internet unter http://www.gd.nrw.de angefordert werden. Informationen zur Wärmepumpe erhält man unter anderem über die Landesinitiative Zu-kunftsenergien NRW unter www.waermepumpen-marktplatz-nrw.de.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Fotovoltaik rechnet sich nicht nur für den Eigenbedarf
Fotovoltaik rechnet sich nicht nur für den Eigenbedarf Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind alle Energieversorger verpflichtet, Solarstrom zum Mindestpreis von 0,50 Cent pro kWh von privaten Anbietern ? also Haushalten, die über eine Fotovoltaikanlage mit Netzeinspeisung verfügen ? über die Dauer von zwanzig Jahren anzukaufen. So können zum Beispiel bei einer 2 kWh-Anlage Einnahmen von 818 bis 869 Euro erzielt werden. Verschiedene Kommunen bieten noch höhere Einspeisevergütungen an.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Geplante Neufassung des Bewertungsindex für Stoffgemische
Nach der zur Zeit gültigen Technischen Regel "Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz" (TRGS 403) wird im Sinne einer rein pragmatischen Vorgehensweise für alle Stoffe eine einfache additive Wirkung unterstellt; dazu werden die Indizes der Einzelstoffe an einem Arbeitsplatz gebildet und diese zum sog. Bewertungsindex BI aufaddiert. Im Rahmen der Überarbeitung der TRGS 402 und 403 schlägt der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) deshalb vor, künftig alle Stoffindizes, unabhängig davon, welcher Art der herangezogene Luftgrenzwert ist, zu einem einzigen Bewertungsindex zu addieren. Weiterhin soll in den überarbeiteten TRGS 402/403 auch klargestellt werden, dass alle Stoffe eines Stoffgemisches, deren Stoffindizes < 0,01 (Konzentrationen < 1 % des jeweils geltenden Grenzwertes) sind, bei der Berechnung des Bewertungsindexes zu berücksichtigen sind. Alle Unternehmen und Stellen, die über Erkenntnisse verfügen, nach denen bei Einhaltung des Standes der Technik der Grenzwert 1 des Bewertungsindexes BI für Stoffgemische nicht eingehalten werden kann, wenn - alle Einzelstoffindizes zu einem Bewertungsindex addiert und/oder - alle Stoffindizes <0,01 berücksichtigt werden müssen, werden gebeten, dies dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) mitzuteilen. Mitteilungen mit Begründung sind bis zum 31. Oktober 2002 zu richten an den: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1, 25 44149 Dortmund Weitere Infos im Bundesarbeitsblatt 6/2002.
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Autor: Ulf-Dieter Pitzing
Email: pitzing@umweltzentrum.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Umweltzeichen Blauer Engel für strahlungsarme Handys
Ab sofort können Hersteller von Mobiltelefonen für Handys den Blauen Engel beantragen, wenn die Vergabegrundlagen für strahlungsarme Handys eingehalten werden. Für die maximale Strahlungsintensität der Geräte, ausgedrückt als SAR ? Wert (spezifische Absorptionsrate), wurde von der Jury Umweltzeichen ein Wert von 0,6 Watt/Kilogramm festgelegt. Eine Übersicht von SAR ? Werten der aktuell auf dem Markt angebotenen Mobiltelefone findet man auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlungsschutz http://www.bfs.de
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringern
Email: info@umweltzentrum.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Neue VDE-Studie zu Mobilfunk und Gesundheit
Eine im März 2002 neu vorgestellte Studie des VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zu Mobilfunk und Gesundheit bestätigt Ergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS war bei einer aktuellen Literaturauswertung zu dem Ergebnis gekommen, dass es derzeit keinen wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitliche Gefahren gibt. Es gäbe sehr wohl aber Hinweise auf mögliche Risiken und Fragen, die wissenschaftlich noch nicht bewertet bzw. beantwortet werden können. Ausgewertet wurden 62 wissenschaftliche Publikationen aus der jüngsten Zeit, die einen anerkannten Begutachtungsprozess durch unabhängige Experten durchlaufen hatten. Die Studie, ein VDE-Postionspapier und Links zum Thema stehen auf den Internetseiten des VDE (www.vde.de) im Volltext zur Verfügung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Erste-Hilfe-Plakat
Der berufsgenossenschaftliche Aushang "Erste Hilfe" (BGI 510) wurde neu gestaltet. Auf dem Aushang sind die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen kurz und prägnant zusammengestellt. Die Hinweise sollen anregen, die in einem Erste-Hilfe-Lehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Ersthelfer in das Gedächtnis zurückzurufen. Das neue Plakat stützt sich auf die aktuellen Empfehlungen des Beirates für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer und gibt sie in plakativer Form wieder. Die Inhalte wurden auf wenige lebenswichtige ErsteHilfe-Maßnahmen reduziert. Auch wird auf dem Plakat die Überprüfung des Pulses beim Auffinden einer Person für Laien nicht mehr empfohlen. Das-Erste-Hilfe Plakat kann kostenlos bei der zuständigen Berufsgenosseschaft bezogen werden (Quelle: HVBG
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Internet-Umfrage zur Lärmbelästigung
Das Umweltbundesamt (UBA) startet eine Online-Lärmumfrage. Hintergrund: Über 80 Prozent der Deutschen fühlen sich oft oder zeitweise durch Lärm belästigt. Unter der Internetadresse www.umweltbundesamt.de können interessierte Bürgerinnen und Bür-ger schnell und mit aktuellem Bezug ihre gegenwärtigen "Lärmerlebnisse" mitteilen. So lassen sich die "Lärmbrennpunkte" zeitlich und saisonal einfach analysieren. Lärmforscher versprechen sich von dieser Online-Lärmumfrage aktuellere Statistiken mit hoher Zuverlässigkeit. Die wichtigsten Lärmverursacher können analysiert, die Gesamtlärmbelästigung ermittelt werden. Von Seiten des UBA wird mit einer hohen Beteiligung gerechnet, denn Lärmbe-lastungen mit teilweise gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkungen sind für viele Bürgerinnen und Bürger ein Dauerzustand. In einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland ist zum Beispiel der Straßenverkehr in Wohngebieten eine bedeutende Lärmquelle für rund die Hälfte der Bevölkerung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Nachweispflicht/TRGS 900
Mit Wirkung vom September 2001 ist der Allgemeine Staubgrenzwert (BArbBl Nr. 9/2001, S. 64) novelliert worden. Die betroffenen Verbände, Unternehmen und sonstigen Institutionen sind aufgefordert, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz Messergebnisse von einem externen Messinstitut vorzulegen, um zu zeigen, ob sie die Umsetzung der neuen Grenzwerte realisieren können. Für Arbeiten im Bereich Bau, Steine, Erden, die in besonderen Maße Staub verursachen, wurde erstmals ein Grenzwert von 10 mg/m³ für einatembare Stäube festgelegt. Unternehmen dieser Branche, und dazu gehören auch und insbesondere Handwerksbetriebe, bei denen Staub durch Bearbeitungsverfahren freigesetzt wird, sind nun angehalten, die Höhe ihrer Staubbelastung ermitteln zu lassen. Hierbei reicht die Tätigkeitspalette vom Trockenbau über Abbrucharbeiten und Straßenbau bis hin zum maschinellen Putzauftrag. Ergeben die Messungen, dass dieser Wert von der Mehrheit der Unternehmen, unter Anwendung der neuesten Technik, nicht zu erreichen ist, könnte es seitens des Gesetzgebers zu einer Verschiebung zugunsten eines höheren Grenzwertes kommen, wird in Fach-kreisen vermutet. Für alveolengängige Stäube - diese lagern sich beim Einatmen besonders tief in der Lunge ab - wurde der Grenzwert für alle Arbeitsplätze von 6 mg/m³ auf 3 mg/m³ herabgesetzt. Innerhalb der Bau-, Steine- und Erdenindustrie ist bei zahlreichen Arbeiten ein Grenzwert von 3 mg/m³ für alveolengängige Stäube nicht einzuhalten. Für diese Ausnahmebereiche gilt weiterhin ein Grenzwert von 6 mg/m³. Aber auch andere Bereiche mit vergleichbaren Arbeitsbereichen haben erhebliche Schwierigkeiten den Grenzwert von 3 mg/m³ zu unterschreiten. Diese Unternehmen sind verpflichtet, entweder den Grenzwert von 3 mg/m³ einzuhalten oder den Nachweis zu erbringen, die gestellten Anforderungen trotz Anwendung neuester Technik nicht erfüllen zu können. In diesen Fäl-len sind die Beschreibungen des Standes der Technik, der Tätigkeiten und der Arbeitsbereiche sowie die Arbeitsplatzbeurteilungen mit den zu Grunde liegenden Messergebnissen der Aufsichtsbehörde sowie dem Ausschuss für Gefahrstoffe mitzuteilen. Ferner ist ein Schutzmaßnahmenkonzept zu erarbeiten, welches insbesondere betriebsspezifische technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen enthält. Beratungen, Messungen, Analysen und Gutachten nach TRGS 402 zu dem novellierten Staubgrenzwert in der TRGS 900 werden von vielen anerkannten Messstellen, u.a. TÜV und DEKRA durchgeführt.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
BAuA-Broschüre: Abbrucharbeiten
Das Risiko eines tödlichen Arbeitsunfalls bei Abbrucharbeiten ist etwa 15-mal höher als im übrigen Baugewerbe. Um technischen und organisatorischen Mängeln sowie Verhaltensmängeln der Beteiligten vorzubeugen, gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Broschüre "Arbeitsschutz bei Abbrucharbeiten" heraus. Soeben ist die vierte überarbeitete Auflage erschienen. Die Broschüre zeigt auf, wie sich das Unfallrisiko bei Abbrucharbeiten senken lässt. Zur Einführung werden mögliche Gesundheitsgefährdungen und Unfallrisiken erläutert. Maßnahmen der Abbruchvorbereitung schließen sich an. Der Praktiker erfährt, welche Vorschriften und Regeln gelten, wer zu informieren ist, oder wie er eine Abbruchgenehmigung beantragt. Die Untersuchung des Abbruchobjekts und die Wahl der geeigneten Abbruchmethode gehören zur sorgfältigen Vorbereitung. Die Broschüre führt nicht nur grundsätzliche Sicherheitshinweise für Abbrucharbeiten auf, sie benennt auch spezielle Schutzmaßnahmen, die von der jeweils gewählten Abbruchmethode abhängen. Die wichtigsten Abbruchmethoden und Hilfsverfahren einschließlich ihrer Einsatzgebiete werden beschrieben. Besondere Gefährdungen gehen von Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen aus. Sie verpflichten Auftragnehmer und Bauherren zu besonderen Schutzmaßnahmen, wenn sie die Baustelle einrichten und Abbrucharbeiten durchführen. Auch dieses Thema greift die Broschüre auf (Quelle: BAuA). Die Broschüre ist kos-tenlos über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu beziehen (Tel.: 02 31/90 71-0)
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Gefahr aus der Dämmung
Der Umgang mit alten Dämmstoff-Materialien ist nicht ungefährlich. Bei der Sanierung des Daches oder beim nachträglichen Einbau von Dachfenstern und Gauben wollen viele Eigentümer die Vorarbeiten selbst übernehmen. Schließlich spart das doch Geld. Doch Vorsicht! Ist das Dachgeschoss bereits ausgebaut und somit auch wärmegedämmt, kann die eigenständige Ausführung dieser Vorarbeit schnell zum bitteren Eigentor werden. Für den Umgang mit zahlreichen alten Dämmstoffen, zum Beispiel aus künstlicher Mineralfaser gelten ähnlich strenge Sicherheitsvorschriften wie für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen. Vielfach gilt auch hier eine Anzeige- oder gar Genehmigungspflicht zur Ausführung der Arbeiten. Der Umgang mit diesen Stoffen darf daher nur von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, deren Mitarbeiter die fachliche Qualifikation besitzen. Dies umfasst nicht nur eine spezielle Schulung in Form eines Sachkundelehrganges, sondern auch u.a. auch das Bereithalten und die Verwendung von entsprechenden Schutzausrüstungen. Grund für die strengen Sicherheitsvorschriften sind langjährige Forschungsergebnisse, die zu einem Umdenken im Umgang mit diesen Produkten und Materialien geführt haben. Nicht wenige der alten Dämmstoffe besitzen mikrofeine Fasern, die nach dem Eindringen in die Atemorgane schwerwiegende Krankheiten verursachen können. Solche Stäube entstehen z.B. beim Ein- und Ausbau von alten Dämmstoffen und auch bei deren Verarbeitung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Immissions- und Klimaschutz
Die Lösemittelverordnung - Umsetzung in die Praxis
Die Lösemittelverordnung, die seit August 2001 in Kraft ist, betrifft auch bestimmte Branchen im Handwerk, beispielsweise Autolackierereien, Tischler, Druckereien und chemische Reinigungen. Eine Vielzahl von kleinen, nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen in den Geltungsbereich der Verordnung, die jedoch in vielen Bereichen Übergangsfristen bis 2004 vorsieht. Das Umweltbundesamt hat vor einem Jahr zur Umsetzung der Verordnung eine Studie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis liegt nun der Forschungsbericht ?Die Lösemittelverordnung ? Einführung und Vorschläge zur Umsetzung in die Praxis? vor, in dem Hilfestellung für betroffene Betriebe und Überwachungsbehörden gegeben wird. Unter anderem wird ein Überblick über die rechtlichen und fachlichen Hintergründe gegeben und die wichtigsten Anforderungen der Lösemittelverordnung dargestellt. Es wird ausführlich erklärt, was z.B. Lösemittelbilanzen und Reduzierungspläne sind. An Beispielen wird gezeigt, wie Stoffströme erfaßt und der Lösemittelverbrauch berechnet werden können. Prüfschemata, Tabellen und Formulare helfen bei der Erstellung einer Lösemittelbilanz. Der Forschungsbericht kann im Internet unter http://www.umweltdaten.de/cgi-local/byteserver.pl/medien/50044301.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover, Dr. Annette Hasler, Tel.: 05 11/ 3 48 59 ? 95 oder per E-Mail: hasler@hwk-hannover.de.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: hasler@hwk-hannover.de


Immissions- und Klimaschutz
Neue Lärmschutzverordnung geplant
Das Bundeskabinett hat am 08. Mai 2002 die ?Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung? beschlossen, mit der europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des Schutzes vor Lärm von einer Vielzahl im Freien betriebener Maschinen und Geräte. Betroffen sind 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, wie Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubblasgeräte und Rasenmäher. Alle diese Produkte müssen zukünftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller die garantiert nicht überschrittene Geräuschemission angeben. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in vier Jahren weiter gesenkt werden. Darüber hinaus wird der Betrieb in bestimmten Bereichen, etwa in Wohngebieten, und an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und wird dann voraussichtlich im Spätsommer in Kraft treten. Weitere Informationen beim Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover, Dr. Annette Hasler, Tel.: 05 11/ 3 48 59 ? 95 und im Internet beim Bundesumweltministerium unter www.bmu.de.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: hasler@hwk-hannover.de


Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Infrarot- Thermografie - Messung
Die Thermografie ist ein Verfahren zur berührungslosen Messung der Temperaturverteilung von Bauteiloberflächen. Anwendungsgebiete sind u. a.:
Gebäudethermografie zur Ortung von Wärmebrücken
Lokalisierung von Luftundichtheiten in Kombination mit der Blower-Door-Technik
Ermittlung von Leckagen an Flächenheizungen sowie an Warm- und Kaltwasserleitungen
Das Umweltzentrum verfügt über die entsprechende Prüftechnik und informiert über geschulte ?Gebäudeenergieberater/in des Handwerks?, die diese Messungen an Ihrem Objekt vornehmen.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Umweltfreundlich bauen
Eine neue Broschüre bietet Verbrauchern nun Orientierung im Dschungel von Produkten für umweltgerechtes Bauen. Der Ratgeber ?Umweltfreundlich bauen? den das Umweltbundesamt und der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. zusammen mit der Verbraucher-Initiative e. V. veröffentlicht hat, bietet Informationen und praktische Tipps. Er informiert unter anderem über verschiedene Heizungssysteme und erläutert deren Umweltvorteile. Es werden Wärmedämmstoffe vorgestellt und kurz und knapp beschrieben, wie sie auf Umwelt und Gesundheit wirken. Au-ßerdem vergleicht die Broschüre übersichtlich Leicht- und Massivbauweise und erläutert richtiges Lüften sowie die ideale Wärmeschutzverglasung. Dabei legt sie besonderes Augenmerk auf Produk-te mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel". Die Broschüre "Umwelt-freundlich bauen" steht als PDF-Download auf den Internetseiten des Blauen Engels www.blauer-engel.de zur Verfügung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Sonstiges
Abschlusskonferenz des EU-Projektes TWIG vom 5. - 7. Juni 2002 in Athen
Am 30. Juni 2002 endet die Laufzeit dieses europäischen Projektes mit Zielstellung Wiederbelebung und Stärkung der regionalen Holzwirtschaft. In Athen trafen sich die beteiligten Partnerregionen - Nord Evia (Griechenland), Chilterns (Großbritannien), Trier und Thüringen - zu einer abschließenden Auswertung des Projektverlaufes. Es wurden die Projektergebnisse, deren Nutzen und Umsetzung in der jeweiligen Region dargestellt sowie die transnationale Bedeutung der erreichten Ziele hervorgehoben. In Auswertung der Konferenz wurde nochmals betont, wie wichtig dieser Erfahrungsaustausch für alle Beteiligten war, ergeben sich doch daraus Ansatzpunkte für zukünftige Arbeiten im eigenen Land. Ergebnisse der Projektarbeit für Tischler, Holzerzeuger und -verarbeiter können über die Internetseite des Projektes www.twig-project.net abgerufen werden oder sind bei den Umweltzentren in Thüringen und Trier erhältlich.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de