Infobrief-Nr.: 11 vom 15.01.2003
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der 11. Infobrief der Umweltzentren des Handwerks versucht auch im Jahr 2003 die umfangreiche Zusammenstellung aktueller Themen, Gesetze und Veranstaltungen zu dem Themenbereich Umweltschutz im Handwerk fortzusetzen. Die Umweltzentren stehen Ihnen bei allen offenen Fragen jederzeit gern unterstützend zur Seite. Die redaktionellen Beiträge werden von den Autoren direkt in diesen Infobrief eingestellt. Sollten Sie also zu einem speziellen Thema Anfragen oder Kommentare haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser des Beitrages. Weitere Anschriften sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.umweltzentrum.de in der Rubrik 'Umweltzentren'. Dort ist dieser Infobrief übrigens auch öffentlich einsehbar. Auch über aktuelle Informationen im Berater Informationssystem (BIS) des ZDH können Sie diesen Infobrief abrufen. Empfehlen Sie diese Informationsquelle doch auch weiteren Interessenten aus Handwerk und Politik Ihrer Region. Da wir zum Teil die Mailverteiler des HPI sowie des ZDH nutzen kann es vorkommen, dass es Probleme bei der Aktualität Ihrer e-mail Adressen gibt. Um dies zu beseitigen bitten wir um Rückmeldung falls sich Fehler eingeschlichen haben. Sollten Sie an diesem Infobrief nicht mehr interessiert sein, senden Sie bitte eine kurze mail an info@umweltzentrum.de. Wir hoffen also das diese Informationsquelle auch zukünftig für Sie von Interesse ist und freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Kooperationsgemeinschaft "Umwelt und Energie" der Umweltzentren des Handwerks


Inhalt:




Abfallwirtschaft
Altholzverordnung tritt am 1. März 2003 in Kraft
Die lang diskutierte ?Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung ? AltholzV) wird am 01.März 2003 in Kraft treten. Die AltholzV legt bundesweit einheitliche ökologische Anforderungen sowohl an die stoffliche und energetische Verwertung als auch an die Beseitigung von Altholz fest. Sie richtet sich an Erzeuger und Besitzer von Altholz, an Anlagenbetreiber und an öffentlich ? rechtliche Entsorgungsträger. Altholz wird lt. Verordnung in Industrierestholz, wie es in holzbe- und ?verarbeitenden Betrieben anfällt, und in Gebrauchtholz (gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegenden Holzanteil) eingeteilt. Fallen bei einem Erzeuger oder Besitzer insgesamt mehr als 1 m³ loses Schüttvolumen oder 0,3 t Altholz pro Tag an, dann sind diese zur Getrennthaltung von Altholz und den weiter aufgeführten Maßnahmen verpflichtet. In Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen erfolgt die Zuordnung in die nachfolgenden Altholzkategorien, welche insbesondere für die Sammlung und Entsorgung von Bedeutung sind:
Altholzkategorie AI: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz,
Altholzkategorie AII: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel,
Altholzkategorie AIII: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
Altholzkategorie AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie sonstiges Altholz, das auf Grund seiner Schadstoffbelastung keiner anderen Altholzkategorien zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB ? Altholz;
Diesen Altholzkategorien werden bestimmte zulässige Verwertungsverfahren (Anlage I der AltholzV) zugeordnet sowie Grenzwerte für deren Verwertbarkeit festgelegt.
Verwertungsverfahren
1. Aufbereitung von Altholz zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen (stoffliche Verwertung)
Zugelassene Altholzkategorien: AI, AII und AIII (bedingt)
2. Gewinnung von Synthesegas zur weiteren chemischen Nutzung (energetische Verwertung)
Zugelassene Altholzkategorien: AI, AII, AIII, AIV (nur in hierfür nach § 4 des BImSchG genehmigten Anlagen zulässig)
3. Herstellung von Aktivkohle/ Industrieholzkohle (energetische Verwertung)
Zugelassene Altholzkategorien: AI, AII, AIII, AIV (nur in hierfür nach § 4 des BImSchG genehmigten Anlagen zulässig)
Aus der Sicht des Handwerks ist zu begrüßen, dass die Nutzung von Altholz in Kleinfeuerungsanlagen, z.B. in holzverarbeitenden Betrieben , nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen. Es entfällt eine aufwendige Beprobung des eingesetzten Altholzes. Für schon bestehende Regelungen, wie die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) ergeben sich keine Veränderungen.
Naturbelassenes, stückiges und nicht stückiges Holz kann bei einer Feuerungswärme leistung bis 1000 kW in der Altholzkategorie A I energetisch verwertet werden.
Bei einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 50 kW bis 1000 kW in der Altholzkategorie A II können gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen ( wie z.B. PVC) bestehen, energetisch verwertet werden.
Für Heizungen, die o.g. Feuerungswärmeleistung übersteigen oder für die belastete Holzbrennstoffe vorgesehen sind, müssen weitere Immissionsvorschriften ( z. B. die 4., 13., oder 17. VO zum BImSchG, die UVP-Pflicht ) beachtet werden. Altholz, welches mit mehr als 50 mg / kg PCB belastet ist, muss verbrannt werden. Die Beseitigung von Altholz darf lt. VO nur in thermischen Behandlungsanlagen durchgeführt werden.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Abfallwirtschaft
Pflichttonne für Restabfälle
Seit 1. Januar 2003 ist die Gewerbeabfallverordnung in Kraft, die zum ersten Mal in Deutschland ein konkretes Vermischungsverbot für gewerbliche Abfälle festschreibt. Damit soll eine hochwertige stoffliche bzw. energetische Verwertung der gewerblichen Abfälle erreicht werden. Durch die Vorgabe einer Verwertungsquote von 85% in Vorbehandlungsanlagen (übergangsweise 65% in diesem Jahr, 75% in 2004) soll darüber hinaus der Scheinverwertung von Gewerbeabfällen in Deponien mit geringen Umweltstandards entgegengewirkt werden. Für viele Betriebe ist die Trennung von z.B. mineralischen Abfällen, biologisch abbaubaren Abfällen, Holz- und Metallabfällen sowie thermisch verwertbaren Abfällen sicherlich nichts Neues. Allerdings sind nachweisliche Missachtungen dieses Vermischungsverbots jetzt bußgeldbewehrt. Auch ist durch den höheren Sortieraufwand für gemischte Gewerbeabfälle bei Entsorgern mit Kostensteigerungen bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen in den nächsten Monaten zu rechnen. Mehrkosten kommen auf jeden Fall auf die Unternehmen zu, die sich von der öffentlichen Abfallentsorgung abgemeldet haben. Ab sofort können die kommunalen Entsorgungseinrichtungen nämlich alle Betriebe zur Aufstellung eines Abfallbehälters für Restabfälle verpflichten. Weitere Informationen zu den Inhalten der Gewerbeabfallverordnung erhalten Sie bei Wolfgang Frieden (Tel.: 05 11/3 48 59 ? 96; E-mail: frieden@hwk-hannover.de).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Abfallwirtschaft
Elektroschrott-Entsorgung wird endlich geregelt
Nach einer langen Diskussions- und Entwicklungsphase in Deutschland und in Europa ist nun auf europäischer Ebene der Durchbruch bei der zukünftigen Entsorgung von Elektroschrott gelungen. Im Oktober wurden die Richtlinien zu Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Europäischen Parlament beschlossen. Mit dem Inkrafttreten ist im Frühjahr 2003 zu rechnen. Damit wird die Produktverantwortung der Hersteller von elektronischen Geräten umgesetzt. Zu den Elektro- und Elektronikgeräten gehören Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Kühl- u. Gefrierschrank oder Herd) ? auch weiße Ware genannt ?, Haushaltskleingeräte (z.B. Staubsauger, Kaffeemaschine, Fön, Mikrowelle), Informations-(IT-) und Kommunikationstechnik-Geräte (z.B. Computer, Monitore, Drucker, Schreibmaschinen, Fotokopierer, Telefone) sowie Unterhaltungselektronik-Geräte (z.B. Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Rundfunkgeräte, Radiorecorder, HiFi-Anlagen) ? auch braune Ware genannt. Vor dem Hintergrund stetig steigender Abfallmengen in diesem Bereich war diese Regelung lange überfällig. Die Vorgaben aus Brüssel, die auf nationaler Ebene innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden müssen, sehen die Einrichtung von Rücknahmesystemen und eine Übernahme aller Entsorgungskosten für Altgeräte ab der Rücknahmestelle durch die Hersteller vor. Somit werden alle Vertreiber von elektronischen Geräten, z.B. auch Handwerksbetriebe, zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Ziel ist, in allen EU-Staaten eine Sammelquote von 4 kg/Einwohner und Jahr zu erreichen. Die Richtlinie zu den Verwendungsbeschränkungen schreibt darüber hinaus vor, dass neue Elektro- und Elektronikgeräte ab 1. Juli 2006 bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel nicht mehr enthalten dürfen.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: frieden@hwk-hannover.de


Abfallwirtschaft
Höhere Kosten für Abfall
Zum 01. Januar 2003 wird die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft treten und die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen neu regeln. Gewerbliche Siedlungsabfälle (Papier und Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe und Bioabfall, z. B. Garten- und Küchen- und Kantinenabfälle) müssen grundsätzlich getrennt erfasst und getrennt einer Verwertung zugeführt werden. Allerdings bleibt eine gemeinsame Erfassung der ?trockenen? Abfälle (Ausnahme: biologisch abbaubare Abfälle) zulässig, wenn diese einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, welche die vorgeschriebene Verwertungsquote einhält und darüber einen anlagenbezogenen Nachweis führt. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich, wenn die Getrennterfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z. B. bei geringer Menge oder großer Verschmutzung. Auch Bau- und Abbruchabfälle sind betroffen. Hier gilt die Getrennthaltungspflicht für die Abfallarten Glas, Kunststoff, Metalle und mineralische Bauabfälle. Ferner werden die Abfallerzeuger und -besitzer durch die neue Verordnung verpflichtet, ?Restabfallbehälter? des öffentlich?rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang (mindestens eine ?Pflichttonne?) zu nutzen. Erste Kreise und Kommunen kündigen bereits an, aufgrund der neuen Verordnung die Grundgebühren für die zwangsweise angeschlossenen Gewerbebetriebe zu erhöhen. Deren Abfallgebühren sollen dann an der Mitarbeiterzahl bemessen werden. Derzeit versuchen Kammern und Kreishandwerkerschaften, Einfluss auf die neuen Abfallsatzungen zu nehmen. Kostensteigerungen sind sind jedoch absehbar.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Abfallwirtschaft
Die Gebührenfalle droht!
Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen! Zum Jahreswechsel drohen erhebliche Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung. Denn am 01. Januar 2003 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Helfen Sie uns, gegen diese Kostenlawine vorzugehen, indem Sie uns mit Ihren Angaben einen Vergleich zukünftiger und bisheriger Ab-fallgebühren ermöglichen! Nur mit einer zuverlässigen Prognose zur finanziellen Mehrbelastung der Betriebe kann die Handwerks-kammer Einfluss auf die Kommunen ausüben. Diese werden zu Beginn des neuen Jahres Ihre Abfall- und Gebührensatzungen umstellen. Eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sieht vor, die Gebühren unabhängig von der anfallenden Abfallmenge nach Mitar-beiterzahlen zu berechnen. Zugleich werden die Betriebe zur Abnahme von ?Pflichttonnen? der kommunalen Entsorgung verpflichtet. Unter http://www.hwk-duesseldorf.de/uzh/index.htm können Sie einen zweiseitigen Fragebogen im pdf-Format herunterladen. Abgefragt werden dort Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zum Aufkommen an gewerblichen Siedlungsabfällen und Ihre heutigen Ent-sorgungskosten. Die Handwerkskammer kann daraus die zukünftige Mehrbelastung abschätzen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
Öko-Effizienz im Handwerk
Öko-Effizienz im Handwerk Mehr Werte schaffen, weniger Ressourcen verbrauchen Trier. Wie Handwerksunternehmen die Kosten des Ressourcenverbrauchs nachhaltig senken können, zeigte ein Workshop zum Thema ?Öko-Effizienz?, den das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier veranstaltete. Die im Handwerk anfallenden Kosten für Ressourcen (wie z.B. Material oder Energie) stellen für die Unternehmen eine hohe Belastung dar. Öko-Effizienz-Maßnahmen können den Betrieben helfen, in diesen Bereichen Einsparungen zu erzielen. Ende September wurde deshalb im Rahmen eines Projektes, das die Universität Kaiserslautern gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern durchführt, ein Workshop veranstaltet. Ziel war es, Wege aufzuzeigen, wie auch in kleinen und mittleren Unternehmen Ökonomie und Ökologie besser in Einklang gebracht werden können. Jeder der teilnehmenden Betriebe erhielt die Möglichkeit seine bisherigen Ansätze zur Verbesserung der Öko-Effizienz im betrieblichen Alltag in großer Runde vorzustellen. Für die anderen Betriebe ergaben sich daraus reichhaltige Anregungen, die begeistert aufgegriffen wurden. Diese neue Form der Zusammenarbeit im Umweltbereich stieß auf sehr großes Interesse bei den Unternehmen. In einer abschließenden Diskussion wurden die Ergebnisse zusammengefasst und zur Auswertung an die Universität Kaiserslautern übergeben. Diese wird die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlichen, damit sie sowohl in der politischen Arbeit als auch in der betrieblichen Praxis weiterer Betriebe Verwendung finden können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Petra Walden, Tel. 0651/207-257.
weitere Informationen
Autor: Frau Petra Walden Umweltzentrum der HWK Trier
Email: pwalden@hwk-trier.de


Energie
Im Land der Dichter und Dämmer
UMWELT Im Land der Dichter und Dämmer Damit die Wärme drinnen bleibt: Gebäude-Energieberater wissen, wo man sparen kann. REGION. Umwelt schonen, Kosten senken: Klimaschutz und Energie-Einsparen werden immer mehr zur "Privatsache". Wie man es richtig anpackt, wissen die Gebäude-Energieberater in der Region, ausgebildet beim Umweltzentrum der Handwerkskammer (Hwk) Trier. Die Nachfrage nach gewerksübergreifender Beratung in Sachen Energiesparen wächst. Gründe: steigende Heizkosten, die seit Februar greifende Energie-Einsparverordnung (EnEv) und ein erhöhtes Umweltbewusstsein bei den Bauherren. Außerdem hat die Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft die Klimaschutz-Vereinbarung getroffen. Die gilt seit Januar und sieht vor, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bis 2010 um insgesamt 45 Millionen Tonnen pro Jahr zu verringern. "Wenn man jetzt aber einfach drauflos baut, besteht die Gefahr, dass man sich Schäden ins Haus holt", sagt Harald Wolter. Der Architekt vom Planungsbüro Herrmann in Longkamp hat soeben die Schulung zum Gebäude-Energieberater abgeschlossen und kennt die Schwachstellen ganz genau: Anschlüsse, Putz, Risse und Fugen im Mauerwerk - überall drohen Lufteinlass und Kältebrücken. Die Folgen: Wärme geht verloren, die Heizung wird hoch gedreht, gleichzeitig setzt sich Feuchtigkeit in Wände und Ecken. Da braucht es Fachleute, die umfassend Auskunft geben können. Das Saar-Lor-Lux-Umweltzentrum Hwk bildet deshalb Meister aus dem Baugewerbe, Architekten und Ingenieure zu staatlich anerkannten Gebäude-Energieberatern aus. Der jüngste Kurs endete im Oktober. Harald Wolter: "Einerseits wollte ich tiefer in die Materie einsteigen, andererseits gewinnt das Bauen im Bestand (Umbau oder Sanierung bestehender Gebäude, Anm. d. Red.) immer mehr Priorität. Gerade dort greift die Verordnung und verlangt, dass wärmetechnische Richtwerte eingehalten werden." Im Lehrgang habe er sein Wissen noch einmal richtig aufgefrischt, sagt Wolter. Vor allem: "Man wird einfach sensibler und kann schon im Vorfeld entsprechend auf den Kunden einwirken." Kern der Verordnung: Neubauten oder sanierte Häuser müssen nach aktuellem Stand der Technik gedämmt und beheizt werden, um möglichst viel Energie zu sparen (Minimum: 25 Prozent), Kosten zu senken und vor allem die Umwelt zu entlasten. Helmut Theis, ebenfalls Kursabsolvent und Ingenieur für Versorgungstechnik aus Rittersdorf, sieht nicht zuletzt bei Altbauten ein großes Arbeitsfeld: "Vor allem, wenn die Heizungsanlagen erneuert werden müssen." Alte Kessel zum Beispiel dürfen nur noch höchstens vier Jahre lang ungebremst Kohlendioxid in die Atmosphäre schicken, danach müssen sie gemäß EnEv durch neue Geräte ersetzt sein. "Die EnEv ist draußen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das noch einmal zurück geschraubt wird", sagt Maurer- und Stuckateurmeister Valentin Krames aus Kommen. Und auch deshalb wollen die Häuslebauer immer öfter wissen, wo sie sparen können: "Das Interesse steigt auf jeden Fall", sagt er. Krames hat sich ebenfalls zum Gebäude-Energieberater ausbilden lassen. "Ganz einfach: Weil wir da die Zukunft sehen. Es führt kein Weg daran vorbei." Allein die richtige Außendämmung bringe etwa bei sanierten Häusern eine Senkung des Energieverbrauchs um 60 bis 70 Prozent. Krames hat zwei Mitarbeiter ebenfalls zur Schulung geschickt: "Es nützt ja nichts, wenn nur der Chef sich auskennt. Gerade auf der Baustelle muss alles richtig gemacht werden." Krames baut schon lange umweltbewusst, er engagiert sich auch in der regionalen "Faktor 4"-Initiative. Deren Betriebe haben unter anderem ein Passiv-Haus in Wittlich gebaut und laden dort angehende Bauherren zum Probewohnen ein. Vor vier Jahren hat das Umweltzentrum den Kurs erstmals angeboten. Seitdem gehört er zum ständigen Schulungsprogramm: "Das Interesse ist ziemlich hoch, alle Kurse waren bisher mit zwölf, dreizehn Teilnehmern belegt. Und die Nachfrage steigt", sagt Stephan Eigen vom Umweltzentrum. Wichtig sei der übergreifende Ansatz. Jeder Berater wird über seinen primären Fachbereich hinaus geschult, so dass etwa ein Fensterbauer anschließend nicht nur fundiert über die richtige Isolierverglasung Auskunft geben kann, sondern eben auch über weitere Dämmmaßnahmen, über Wind-Dichte oder eine sinnvolle Beheizung für das jeweilige Haus. Zahlreich sind da die Möglichkeiten. Und: Wer umweltschonend baut, darf mit Fördergeld rechnen. Versorgungsingenieur Helmut Theis weist auf die Alltagstauglichkeit seiner neuen Kenntnisse hin: "Man hat uns beispielsweise gezeigt, wie man einen Heizkessel richtig einstellt. Da hatten wir im Studium wenig Praxis." Gut sei auch die Besetzung im "Klassenzimmer" gewesen: "Wir waren wirklich ein bunt gemischter Haufen. Da wurde viel diskutiert - die Handwerker argumentierten mehr aus der Praxis, die Architekten und Ingenieure eher theoretisch. Deshalb war es einfach wichtig, dass verschiedene Sparten vertreten waren." Weitere Informationen erhalten Sie beim Saa-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Birgitt Nehren, Tel. 0651/207-256.
weitere Informationen
Autor: Frau Birgit Nehren Umweltzentrum der HWK Trier
Email: bnehren@hwk-trier.de


Energie
Vor-Ort-Beratungsprogramm verlängert
Lange Zeit war die Zukunft des sogenannten "Vor-Ort-Beratungsprogramm" ungewiss, über das die Energieberatung bei Wohngebäuden aus Bundesmitteln gefördert wird. Nach der bestehenden Richtlinie sollte sie zum Jahresende auslaufen. Laut Auskunft der zuständigen Mitarbeiter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Richtlinie mit wenigen Veränderungen jetzt für zwei weitere Jahre verlängert. Der genaue Text der Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung wird voraussichtlich noch im Januar auf den Internetseiten des BAFA veröffentlicht. Weitere Informationen www.bafa.de oder Dr. Frank-Peter Ahlers Tel. 05 11/3 48 59 97.
weitere Informationen
Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Marketing-Kampagene "Solarwärme Plus"
Für eine bundesweite Werbung für Solarwärme werden sich zukünftig voraussichtlich zwei Kampagnen einsetzen. Neben der 1999 gestarteten Kampagne ?Solar ? na klar!? hat jetzt die neuen ?Initiative Solarwärme Plus? mit der Marketing- und Informationsarbeit begonnen. Die Branchenverbände der Solarhersteller, der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, die Deutschen Energie-Agentur (dena), die Ruhrgas AG u.a. haben sich Mitte des Jahres entschlossen, unter diesem Namen gemeinsam aktiv zu werden. B.A.U.M. als Projektleiter und Rechteinhaber von ?Solar ? na klar!? ist ? so die beteiligten Verbände ? aus eigenem Willen aus dem Lenkungskreis ausgeschieden, nachdem keine Einigung über eine gemeinsame Fortführung der ?Solar ? na klar!?-Kampagene erzielt werden konnte. Die ?Initiative Solarwärme Plus? bietet seit Juli kostenlose Informationen an. Für das Frühjahr 2003 ist der Start einer neuen Solarwärmekampagne geplant, die derzeit in der Vorbereitung ist. B.A.U.M. bleibt bei seinem Logo ?Solar ? na klar!? und arbeitet daran, im nächsten Jahr die Kampagnenarbeit eigenständig fortzusetzen. Weitere Informationen: www.solar-na-klar.de, www.solarwaerme-plus.de oder Dr. Frank-Peter Ahlers Tel. 0511 / 348 59 97.
weitere Informationen
Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Heizungsanlagen aktuell
Info-Reihe: Umwelt-Chef-Infos zu Energie- und Umweltthemen. Für das Beheizen von Gebäuden wird in Deutschland nach wie vor rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauches aufgewendet. In Privathaushalten beträgt der Anteil für Heizung und Warmwasserverbrauch bis zu 80 Prozent der verbrauchten Energie und stellt damit den mit Abstand größten Posten des Energiebedarfes dar. Veraltete Heizungsanlagen verbrauchen überdurchschnittlich viel Energie und führen zu überhöhten Heizkosten sowie zu einem unnö-tig hohen Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen und anderer Schadstoffe. Der Austausch bzw. die Modernisierung dieser Anlagen bedeutet also nicht nur die Erschließung großer Energieeinsparpotenziale, sondern stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt dar. Die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen ist i.d.R. hoch, so dass vom Gesetzgeber in bestimmten Fällen die Sanierung oder der Austausch verbindlich vorgeschrieben wurden. Über alternative Heizungstechniken, wie beispielsweise Pelletheizungen und Wärmepumpenanlagen, über Techniken der Heizungsunterstützung sowie Vorschriften und gesetzliche Regelungen informiert das Umwelt-Chef-Info ?Heizungsanlagen aktuell?, das im Umweltzentrum unter der Nummer 0208-820 55 55 kostenlos angefordert werden kann.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Wichtiges zur Baustellenverordnung
Seit nun mehr als vier Jahren ist die ?Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen? ? kurz Baustellenverordnung -in Kraft. Sie ist erlassen worden, weil es im gesamten Baube-reich zwar allgemein sinkende, aber dennoch hohe Unfallzahlen gibt, deren Ursachen auch auf die mangelhafte Koordinierung ver-schiedener am Bau beteiligter Unternehmen zurückzuführen sind. Leider haben aber noch nicht alle Bauherren erkannt, dass sich diese Verordnung in erster Linie an sie selbst wendet: Der Bauherr trägt eine (Mit-)Verantwortung in Sachen Arbeits- und Ge-sundheitsschutz auf der Baustelle, insbesondere dann, wenn die Baumaßnahme entsprechend umfangreich ist und mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind bzw. sein sollen. Deshalb liegen die wichtigsten Punkte der Baustellenverordnung (Vorankündigung bestimmter Baumaßnahmen, Bestellung eines Sicherheits- und Gesund-heitsschutzkoordinators, Erstellung eines oder mehrerer Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, Erstellung der Unterlage für das Arbeiten am späteren Bauwerk) in der Hand des Bauherren. Er ist gemeinsam mit den Fachplanern derjenige, der bereits in der Planungsphase des Bauprojektes dafür sorgen soll, dass in der Ausführung der Baumaßnahme keine Koordinations- und daraus folgend Gesundheitsschutzprobleme auftreten. Wenn er selbst dazu aber nicht in der Lage ist, muss er sich fachkundigen Rat bei einem geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einholen. Leider wird die Baustellenverordnung nach wie vor als lästige Pflichtaufgabe angesehen und demzufolge in der Planungsphase oft außer Acht gelassen. Häufig kommt es vor, dass erst mit der Ausschreibung die Aufgaben aus der Verordnung pauschal auf eines der bauausführenden Unternehmen übertragen werden, um so der Pflicht aus der Verordnung vermeintlich zu genügen. Aber Achtung: Dies ist nur richtig, wenn dieses Unternehmen die Generalübernahme der Baustelle inne hat, also sämtliche Nach- und Mitunternehmen selbst bestimmen kann, und wenn die Unterlagen aus der Planungsphase bereits vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist eine gute Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung nicht möglich. Weitere Informationen zur Baustellenverordnung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Holzfußböden und Bodenbeläge- Online-Broschüre der GISBAU
Bei der Verarbeitung von Parkettklebstoffen, Versiegelungen, Fliesenklebern usw. existieren zahlreiche Regelungen, um ein ge-fahrloses Verarbeiten der Produkte zu gewährleisten. Die Download-Broschüre ?Verlegen von Holzfußböden und Bodenbelägen? soll einen Beitrag für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb leisten. Sie wendet sich vor allem an die Unternehmer im Boden- und Fliesenlegergewerbe, soll aber auch Bauherren sowie Architekten, Planern und Bauämtern Hilfestellungen geben. Es wurde angestrebt, die wesentlichen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und nachgeschalteter Regelwerke zusammenzufassen, so dass ein um-fassendes Werk zur Verfügung steht, in dem die wichtigsten Vorgaben beim Umgang mit Gefahrstoffen dieses Gewerkes enthalten sind. Damit konnte erreicht werden, weitgehend auf Verweise zu anderen Rechtsvorschriften zu verzichten. Die 72 Seiten umfassende Bro-schüre steht als PDF-Datei auf den GISBAU-Internetseiten (www.gisbau.de) zur Verfügung. Sie umfasst z. B. folgende Kapitel: Gesundheitliche Auswirkungen beim Verarbeiten von Verlegewerkstoffen, Unternehmerpflichten nach der Gefahrstoffverordnung, Hilfen durch GISBAU sowie aktuelle Betriebsanweisungsentwürfe.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Auf Nummer sicher: BGI 664
In der BG-Information (BGI) 664 werden expositionsarme Arbeitsverfahren zur Asbestsanierung erläutert. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen (ASI-Arbeiten), für die die Gefahrstoffverordnung besondere Schutzmaßnahmen festlegt. Kommen nach-weislich expositionsarme Verfahren für ASI-Arbeiten zum Einsatz, sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen. Der Volltext der BGI 664 sowie zwei erst kürzlich neu hinzugekommenen Arbeitsverfahren AT6 "Standardheizkessel - Wartung und Reinigung" und AT7 "Standardheizkessel - Ausbau von Dichtschnüren" können über die Internetseiten des Berufsgenossenschaftlichen Institutes für Arbeitssicherheit ? BIA abgerufen werden: www.hvbg.de/bia . Sie stehen, ebenso wie das zwischenzeitlich überarbeitete Verfahren BT12 "Anbohren von Asbestzement- Fassadenplatten - Anbohrver-fahren", zum Download zur Verfügung(Quelle: HVBG).
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Risikogruppen
Eine einfache Methode zur Beurteilung der Belastungen beim Heben, Halten und Tragen sowie beim Ziehen und Schieben von Lasten ist auf den Internetseiten des Informationsnetzwerks "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz", hier die Seiten der Arbeitsschutzverwaltung Brandenburg, verfügbar. Unter der Internetadresse http://bb.osha.de/good_practice/ findet man unter dem Stichwort Gefährdungsbeurteilung sowohl Checklisten als auch ein Com-puterprogramm, mit dessen Hilfe man eine Bewertung der Belastung bei den entsprechenden Tätigkeiten vornehmen kann. Damit lassen sich für Arbeitsplätze die jeweiligen Risikogruppen bestimmen: Man zeigt mit der Maus auf eines der möglichen Auswahlfelder, um zu diesem weitere Erläuterungen angezeigt zu bekommen. Dann klickt man auf das zutreffende Auswahlfeld. Dabei kann man auch den Punktwert einiger Leitmerkmale interpolieren. Wenn man alle erforderlichen Entscheidungen getroffen hat, wird der berechnete Punktwert und die zugehörige Risikogruppe angezeigt.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Gefahrstoff-Software WINGIS 2.2
Für diejenigen, die Informationen zu vielen Bau-Chemikalien benötigen: Das Update der Gefahrstoff-Software WINGIS ist jetzt er-schienen. Die von GISBAU erarbeitete CD-ROM unterstützt Betriebe beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Es dient als Werkzeug, um - auch in Fremdsprachen - für alle enthaltenen Gefahrstoffe Betriebsanweisungen zu erstellen und auszudrucken. Mit diesen können Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen unterwiesen werden. WINGIS ist für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenos-senschaften der Bauwirtschaft kostenlos bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erhältlich. Enthalten sind Informationen zu Stoffen und Produkten aus den Bau-Bereichen Arbeiten im kontaminierten Bereich, Bau- und Betonsanierung, Bauhof, Bodenbelagsarbeiten, Dachdecker, Entschichten, Fliesenlegearbeiten, Gebäudereinigung, Hochbau, Holzschutzmittel, Installationsarbeiten, Isolierer, Maler und Lackierer/Beschichtungsstoffe, Parkettverlege-und Schleifarbeiten, Säurebau, Zemente. Im Zusatzmodul findet man das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk (GISBAU-Broschüren, Gesetze, Verordnungen, Regeln). (Quelle: GISBAU).
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Gesundheits- und Arbeitsschutz
Fehlender Feuerschutz
Fehlender Feuerschutz kann tödlich sein. In Deutschland sterben jedes Jahr mehrere hun-dert Menschen bei Wohnungsbränden. Häufig können sich die Bewohner nicht mehr über den ersten Rettungsweg retten, da der Trep-penraum entweder schon vollkommen verraucht ist oder sie sich selbst im Brandraum befinden. Oft werden in den Gebäuden Fehler in den technischen Einrichtungen zur Abführung von Brandrauch oder bei den technischen Anlagen festgestellt, deren Ursache auf einen fehlerhaften Einbau oder auf eine unterbliebene oder unzureichende Wartung und Prüfung zurück zu führen ist. Mängel und Manipulationen an der elektrischen Anlage sind eine mögliche Brandursache. Veraltete Leitungen und Steckdosen und nicht sachgemäß ausgeführte Verbindungen können einen Brand entstehen lassen. Wenn es erst einmal brennt, dann ist entscheidend, wie rasch sich das Feuer ausbreiten kann. Deshalb gibt es für Decken, Wände, Fenster und Türen besondere Feuerwiderstandsklassen. So kann für Türen beispielsweise die Feuerwiderstandsklasse feuerhemmend (T30) oder feuerbeständig (T90) vorgeschrieben sein: Das heißt, dass die Tür mindestens 30 Minuten bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten muss. Analog gilt das auch für Wände, Decken usw.. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann bei Bränden über Leben und Tod entscheiden.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Immissions- und Klimaschutz
Gesundheitliche Bewertung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten
Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beim Aufenthalt in Innenräumen wird auch durch Verunreinigungen der Innenraumluft beeinflusst. Solche Verunreinigungen können aus Bauprodukten stammen. Für die Verwendung von Bauprodukten gelten in Deutschland die Bestimmungen der Landesbauordnungen. Selbst wenn Richtlinien- und Gesetzestexte den Rahmen für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten setzen, so ist im Detail doch noch eine große Zahl von Fragen bislang unbeantwortet geblieben. Unbestritten ist, dass die Gesundheit von Gebäudenutzern geschützt werden muss, unklar ist aber noch, wie dieser Schutz im Einzelnen erreicht werden kann. In Deutschland erhält der Anwender und Verbraucher mit Hilfe von Gütesiegeln Informationen über die Qualität der auf den Markt gebrachten Bauprodukte, eine offiziell anerkannte Vorgehensweise zur Bewertung von Bauprodukten aus gesundheitlicher Sicht fehlt jedoch bislang noch in vielen Fällen. Der Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) legt im Folgenden eine Bewertung der VOC-Emissionen aus Bauprodukten für Aufenthaltsräume vor, die zwischen den Kategorien "brauchbar" und "empfehlenswert" differenziert. Die Kategorie "brauchbar" genügt dabei den baurechtlichen (Mindest)Anforderungen, d. h. nach den Landesbauordnungen und der Bauproduktenrichtlinie kann für ein Bauprodukt nur die Kategorie "brauchbar" verlangt werden. Demgegenüber beinhaltet die Kategorie "empfehlenswert" einen über die baurechtlichen (Mindest)Anforderungen hinausgehenden höheren Qualitätsstandard, der auf freiwilliger Basis vereinbart werden kann. Bezüglich der von Bauprodukten ausgehenden Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen kommen neben den Geruchsempfindungen als direkt wahrnehmbare Wirkungen vor allem Reizwirkungen auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen sowie Wirkungen unterschiedlicher Stärke auf das Nervensystem in Frage. Von Bedeutung können in manchen Fällen auch allergisierende oder allergieverstärkende Wirkungen sein. Einige der emittierten Verbindungen haben auch Langzeitwirkungen. Hierzu zählen besonders Verbindungen mit cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften. Für die Innenraumluft stehen zur Bewertung von flüchtigen chemischen Verbindungen auch Informationen aus dem Arbeitsplatzbereich in Form der MAK-Werte zur Verfügung. An Arbeitsplätzen mit betriebsbedingtem Umgang mit Gefahrstoffen liegen allerdings im Allgemeinen sehr viel höhere Stoffkonzentrationen vor, so dass die Erkenntnisse in geeigneter Weise den in normalen Innenräumen anzutreffenden Verhältnissen angepasst werden müssen. Unabhängig von der Höhe der VOC-Konzentration, die zur Vermeidung von nachteiligen Wirkungen akzeptabel ist, wird eine Bewertung von Bauprodukten die Aussage einschließen müssen, dass (möglichst) keine CMR-Stoffe (cancerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe) in dem Bauprodukt enthalten sind bzw. in die Luft abgegeben werden. Für die meisten VOC sind Richtwerte für die Innenraumluft nicht verfügbar. Es existiert daher die Empfehlung, zur Bewertung der entsprechenden Verbindungen arbeitsplatzbezogene Konzentrationen zugrunde zu legen, aus denen dann so genannte "Niedrigst interessierende Konzentrationen" (NIK) abgeleitet werden, d. h. Konzentrationen, die aus toxikologischer Sicht gerade noch von Interesse sind. Grundlage für die Festsetzung von NIK ist der arbeitsplatzbezogene Wert, aus dem NIK für übliche VOC durch Division durch 100 erhalten wird. Ein wichtiges Element bei der Bewertung von Bauprodukten ist die sensorische Prüfung. Leider muss eingestanden werden, dass hierfür noch eine Reihe von Fragen offen sind, so dass dieser Aspekt hier bislang noch nicht in die tatsächliche Bewertung eingebracht werden kann. Anders als bei der chemischen Analyse bestehen noch verschiedene Auffassungen hinsichtlich einer optimalen Erfassung vor allem der geruchlichen Wahrnehmungen. (Quelle: DIBt Mitteilung 1/2001)
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Solarkollektoren
Mal eben die Hände waschen, kurz unter die Dusche, schnell noch die Tasse wegspülen ? viele Male am Tag wird in einem Haushalt das warme Wasser in Anspruch genommen. Im Winter ist das für eine Zentralheizung, die gleichzeitig für das Heizen und fürs Wasser-erwärmen zuständig ist, überhaupt kein Problem. Da der Heizkessel ohnehin in Sachen Raumwärme aktiv ist, erledigt er den Warmwas-ser-Job gewissermaßen gleich mit. In der wärmeren Jahreszeit sieht es allerdings anders aus. Eigentlich könnte der Heizkessel seine verdiente Sommerpause einlegen, trotzdem muss er täglich für das heiße Nass aktiv bleiben. Bei Zentralheizungen ohne Spei-cher springt der Kessel sogar für jedes Aufdrehen des Warmwasserhahns an. Ein Dauereinsatz mit kostspieligen Folgen: Extrem kurze Brennlaufzeiten verschlechtern den Nutzungsgrad einer Heizung enorm. Zudem wirkt sich die Lebensdauer eines Heizkessels aufgrund der fehlenden Sommerpausen aus. Wenn nun die Warmwasserbereitung der Kraft der Sonne anvertraut wird, steht wesentlich mehr als eine leistungsstarke Sommerurlaubsvertretung zur Verfügung: Mo-derne Solar-Kollektoren sind auch in unseren Breiten in der Lage, bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs eines Einfami-lienhauses zu decken. Im Sommer schafft die Solarenergie diese Aufgabe ganz alleine. Die Heizung muss dann überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Als Zusatzheizung für die restlichen 40 Prozent bietet sich ein wirtschaftlicher Brennwertkessel an. Er lässt sich problemlos unter dem Dach an die Wand montieren, was extrem kurze Verbindungswege zur Solaranlage erlaubt.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Sonstiges
KFW-Newsletter
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat auf ihrer Homepage einen neuen Service eingerichtet. Interessierte können dort alles über die aktuellen Konditionen der KfW-Förderprogramme erfahren. Wer sich als Abonnent registrieren lässt, erhält automatisch einen Newsletter, der regelmäßig auf die Neuheiten aller KfW-Programme hinweist. Bei jeder Zinsänderung werden die Abonnenten außerdem per e-Mail benachrichtigt. Wer diesen kostenlosen Servi-ce in Anspruch nehmen möchte, kann sich im Internet unter www.kfw.de (dort Rubrik Service anklicken) eintragen.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Sonstiges
Neue Umwelt-Chef-Infos sind erschienen
Im Oktober hat das Zentrum für Umwelt und Energie die ersten sie-ben Umwelt-Chef-Infos zu Energie- und Umweltthemen aufgelegt. Diese Info-Reihe, die regelmäßig durch weitere interessante The-men erweitert wird, ist ein Angebot an alle Handwerksbetriebe, sich über neueste Techniken und Dienstleistungen und deren Chan-cen auf dem Markt zu informieren. Damit reagiert die Handwerks-kammer Düsseldorf auf die durchweg positiven Prognosen auf dem Markt für Umweltschutzgüter und ?dienstleistungen, gerade für das Handwerk. Die Umwelt-Chef-Infos o Heizungsanlagen aktuell o Fördermittelmittel für Maßnahmen zur Energieeinsparung o Asbest o Photovoltaik-Solarenergie im Trend o Sicherheits-Certifikat-Contraktoren o Die Energieeinsparverordnung-EnEV o Die neue Energieeinsparverordnung EnEV-Kundeninformation können im Umweltzentrum unter der Nummer 0208-820 55 55 kostenlos angefordert werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.umweltmarkt.org
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Umweltmarketing
Neue Impulse für den Umweltschutz
HANDWERKSKAMMER TRIER PRESSEMITTEILUNG Neue Impulse für den Umweltschutz Umweltministerium und Umweltzentrum vereinbaren Maßnahmepaket Trier: Mit einem Maßnahmepaket, wollen das rheinland-pfälzische Umweltministerium und das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier dem Umweltschutz im Handwerk neue Impulse verleihen. Hierauf verständigte sich Ministerialdirigent Werner Theis anlässlich eines Besuches mit der Handwerkskammer Trier. Seit der Gründung des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums im Jahre 1994 hat sich der Umweltschutz zu einem wichtigen Marktsegment für das Handwerk der Region entwickelt, das in Zukunft noch stärker gefördert werden soll. Hierzu wollen das rheinland-pfälzische Umweltmi-nisterium und das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier ihre Zusammenarbeit vertiefen. Ein wesentliches Element ist die von der Handwerkskammer Trier einge-richtete intensive Kooperation im Rahmen des Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren, das derzeit aufgebaut wird. ?Es ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, gerade im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes entscheidend voranzukommen, deshalb ist für uns die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum so wichtig?, betonte Werner Theis, Ministerialdirigent des Ministeriums für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz, anlässlich seines Besuches. Wichtig sei aber auch, die Bereitschaft der Handwerksbetriebe zur Qualifizierung im Energiebereich entscheidend zu steigern, ergänzte Hans-Hermann Kocks, Haupt-geschäftsführer der Hand-werkskammer Trier. Deshalb wollen beide Seiten des Weiteren ein Qualitätslabel für Energieseminare entwickeln, das sowohl dem Handwerker als auch dem Kunden hilft, das vermittelte Know-how besser einzuschätzen. Vereinbart wurde darüber hinaus eine Weiterentwicklung des Landesumweltpreises, der stärker den Bedürfnissen des Handwerks entsprechen soll. Auch der Umweltpakt der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern mit dem Umweltministerium soll in den nächsten Wochen den neuen Herausforderungen angepasst werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Herrn Theo Bohr, Tel. 0651/207-251.
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Autor: Theo Bohr, Umweltzentrum der HWK Trier
Email: tbohr@hwk-trier.de


Umweltmarketing
Neue Impulse für den Umweltschutz
HANDWERKSKAMMER TRIER PRESSEMITTEILUNG Neue Impulse für den Umweltschutz Umweltministerium und Umweltzentrum vereinbaren Maßnahmepaket Trier: Mit einem Maßnahmepaket, wollen das rheinland-pfälzische Umweltministerium und das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier dem Umweltschutz im Handwerk neue Impulse verleihen. Hierauf verständigte sich Ministerialdirigent Werner Theis anlässlich eines Besuches mit der Handwerkskammer Trier. Seit der Gründung des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums im Jahre 1994 hat sich der Umweltschutz zu einem wichtigen Marktsegment für das Handwerk der Region entwickelt, das in Zukunft noch stärker gefördert werden soll. Hierzu wollen das rheinland-pfälzische Umweltmi-nisterium und das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier ihre Zusammenarbeit vertiefen. Ein wesentliches Element ist die von der Handwerkskammer Trier einge-richtete intensive Kooperation im Rahmen des Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren, das derzeit aufgebaut wird. ?Es ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, gerade im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes entscheidend voranzukommen, deshalb ist für uns die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum so wichtig?, betonte Werner Theis, Ministerialdirigent des Ministeriums für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz, anlässlich seines Besuches. Wichtig sei aber auch, die Bereitschaft der Handwerksbetriebe zur Qualifizierung im Energiebereich entscheidend zu steigern, ergänzte Hans-Hermann Kocks, Haupt-geschäftsführer der Hand-werkskammer Trier. Deshalb wollen beide Seiten des Weiteren ein Qualitätslabel für Energieseminare entwickeln, das sowohl dem Handwerker als auch dem Kunden hilft, das vermittelte Know-how besser einzuschätzen. Vereinbart wurde darüber hinaus eine Weiterentwicklung des Landesumweltpreises, der stärker den Bedürfnissen des Handwerks entsprechen soll. Auch der Umweltpakt der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern mit dem Umweltministerium soll in den nächsten Wochen den neuen Herausforderungen angepasst werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Herrn Theo Bohr, Tel. 0651/207-251.
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Autor: Theo Bohr, Umweltzentrum der HWK Trier
Email: tbohr@hwk-trier.de


Umweltmarketing
Neue Impulse für den Umweltschutz
Neue Impulse für den Umweltschutz Umweltministerium und Umweltzentrum vereinbaren Maßnahmepaket Trier: Mit einem Maßnahmepaket, wollen das rheinland-pfälzische Umweltministerium und das Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier dem Umweltschutz im Handwerk neue Impulse verleihen. Hierauf verständigte sich Ministerialdirigent Werner Theis anlässlich eines Besuches mit der Handwerkskammer Trier. Seit der Gründung des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums im Jahre 1994 hat sich der Umweltschutz zu einem wichtigen Marktsegment für das Handwerk der Region entwickelt, das in Zukunft noch stärker gefördert werden soll. Hierzu wollen das rheinland-pfälzische Umweltmi-nisterium und das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier ihre Zusammenarbeit vertiefen. Ein wesentliches Element ist die von der Handwerkskammer Trier einge-richtete intensive Kooperation im Rahmen des Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren, das derzeit aufgebaut wird. ?Es ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, gerade im Bereich der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes entscheidend voranzukommen, deshalb ist für uns die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum so wichtig?, betonte Werner Theis, Ministerialdirigent des Ministeriums für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz, anlässlich seines Besuches. Wichtig sei aber auch, die Bereitschaft der Handwerksbetriebe zur Qualifizierung im Energiebereich entscheidend zu steigern, ergänzte Hans-Hermann Kocks, Haupt-geschäftsführer der Hand-werkskammer Trier. Deshalb wollen beide Seiten des Weiteren ein Qualitätslabel für Energieseminare entwickeln, das sowohl dem Handwerker als auch dem Kunden hilft, das vermittelte Know-how besser einzuschätzen. Vereinbart wurde darüber hinaus eine Weiterentwicklung des Landesumweltpreises, der stärker den Bedürfnissen des Handwerks entsprechen soll. Auch der Umweltpakt der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern mit dem Umweltministerium soll in den nächsten Wochen den neuen Herausforderungen angepasst werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Theo Bohr, Tel. 0651/207-251.
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Autor: HerrnTheo Bohr, Umweltzentrum der HWK Trier
Email: tbohr@hwk-trier.de


Umweltmarketing
Klimaschutz im Handwerk
Klimaschutz im Handwerk Klima schützen, Märkte nutzen: Die Umweltzentren der Handwerkskammern Trier und Saarbrücken stellen die Ergebnisse ihres CO2-Projektes vor. CO2 oder Kohlendioxid ist einer der hauptverantwortlichen Stoffe für die Veränderungen im Weltklima und den so genannten Treibhauseffekt. Bis alle Staaten der Erde das Protokoll von Kyoto zur Reduzierung des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen ratifiziert haben, kann es für das Klima auf der Erde schon zu spät sein. Nicht zuletzt die Forderungen der Agenda 21 nach nachhaltiger Entwicklung und Maßnahmen zum Klimaschutz (speziell durch Reduzierung von CO2-Emissionen) zeigen, daß Umweltschutz alle angeht ? auch Firmen und Handwerksbetriebe. Gerade im privaten Bereich besteht Handlungsbedarf. Während die energiebedingten CO2 Emissionen zwischen 1990 und 1999 in Energiewirtschaft und Industrie um 17 Prozent bzw. 27 Prozent zurückgegangen sind, stiegen sie im Bereich der Privathaushalte im gleichen Zeitraum um 8 Prozent an. Im Bereich der Altbausanierung liegen enorme Einsparpotenziale, von denen das Handwerk profitieren könnte. Über 80 Prozent aller Gebäude in den alten Bundesländern wurden vor 1977, also vor dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet. Der Klimabericht der Bundesregierung benennt dieses Potenzial in Zahlen. Der Austausch von jährlich 500.000 veralteten heiztechnischen Anlagen bringt ein Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden Euro. Das schafft 30.000 neue Arbeitsplätze. Auf fünf Jahre hochgerechnet bedeutet das ein Investitionsvolumen von 12 Milliarden Euro und knapp 4 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen durch Sozialversicherung, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. 1,6 Milliarden Euro würden bei der Arbeitslosenunterstützung eingespart. Das ist ein gewaltiges Marktpotential, das durch das Handwerk gezielt erschlossen werden sollte. Obwohl immer mehr Firmeninhaber erkennen, welche Chancen sich daraus für ihr Unternehmen ergeben, bestehen Unsicherheiten darin, wie dieser Markt erschlossen werden könnte. Hilfreich ist es dabei, dass immer mehr Kunden mit dem Gedanken spielen, bei ihren Bauvorhaben CO2-mindernde Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Ursachen hierfür sind beispielsweise die gestiegenen Energiepreise und die Tatsache, dass für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche Lösungen vorliegen, die technisch ausgereift sind und in vielen Fällen auch unter wirtschaftlichen Aspekten mit traditionellen Produkten konkurrieren können. Dabei erfordern aber gerade Bauvorhaben im Altbau individuelle Lösungen und Strategien, die von einer Analyse der vorhandenen Substanz ausgehen und optimal aufeinander abgestimmt sein müssen. Diese Vorgehensweise erfordert eine auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtete Beratungstätigkeit. Entscheidend ist, daß die Handwerker wissen, welche Wünsche die Bauherren haben und die Bauherren ihrerseits die Möglichkeiten kennen, die das Handwerk bieten kann. Beide Gruppen müssen miteinander ins Gespräch kommen, Hemmschwellen müssen abgebaut werden, um gemeinsam Wege zu finden, CO2 -mindernde Produkte zu nutzen. Ein Beispiel für diese konkrete Kommunikation zwischen Handwerker und Bauherr im Bereich Klimaschutz im Handwerk ist das CO2-Projekt in der Region Trier und im Saarland, das von den Umweltzentren der Handwerkskammern koordiniert und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und dem Ministerium für Umwelt und Forsten, Rheinland-Pfalz gefördert wurde. Insgesamt 29 Betriebe aus der Region Trier und dem Saarland waren an dem Projekt beteiligt. Die Unternehmen sollten als ?Musterbetriebe? beispielhaft CO2 einsparen beziehungsweise verringern, sowohl im eigenen Betrieb als auch beim Kunden. Zusammen mit den Experten des Umweltzentrums führten die Firmeninhaber zunächst eine Stärken-Schwächen-Analyse im Betrieb durch, um geeignete Rahmenbedingungen für die Vermarktung von ökologischen Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Untersucht wurde unter anderem der Qualifizierungsstand der Mitarbeiter oder die Marketing- und Vertriebsstrategie. Danach wurden gemeinsam individuelle Lösungsansätze für den Betrieb erarbeitet und umgesetzt, die zu einer besseren Erschließung des Marktsegments ?CO2-Minderung? beitrugen. Ein entscheidender Schwerpunkt in diesem Konzept war die Errichtung von Demonstrationsanlagen: Alle Musterbetriebe haben im Rahmen ihres Tagesgeschäfts bei Kunden beispielhaft CO2 -mindernde Baumaßnahmen umgesetzt, sowohl in der Heiztechnik als auch im Innenausbau oder der Wärmedämmung. In Absprache mit den Bauherren besichtigen die Handwerker danach die Anlagen mit potenziellen Neukunden. Dabei geht es einerseits um technische und wirtschaftliche Fragen. Die Erfahrung zeigt, daß Neukunden aber auch an der Frage interessiert sind, ob der Bauherr mit ?seinem? Handwerker zufrieden ist und sich gut beraten fühlt. Der Hausbesitzer in der Region, der sein Gebäude als Demonstrationsobjekt bereit stellt, wird damit zum marktwirksamen Partner in einer vertrauensbildenden Maßnahme. Die gemeinsame Initiative von Anbietern und Abnehmern erhöht so die Akzeptanz des ökologischen Bauens. Eine Öffentlichkeitskampagne der Musterbetriebe und der Umweltzentren sprach zusätzlich einen möglichst großen Kundenkreis an. Alle Musterfirmen und ihre Demonstrationsanlagen wurden in einer Artikelserie in der regionalen Presse und der Handwerkspresse vorgestellt. Die Musterbetriebe präsentierten sich außerdem durch einen gemeinsamen Stand auf regionalen Veranstaltungen, z.B. auf der ÖKO 2002 in Trier. Ein Großteil der mehr als 15.000 Besucher nahm während der Messe erste Kontakte zu den Firmen auf, der im Nachgang oftmals auch zu konkreten Aufträgen führte. Die teilnehmenden Projektbetriebe sind nach Ende des Projektes mit ihrer Auftragslage zufrieden. Die Effekte des positiven Images des Themas ?Energiesparen? konnten von vielen Betrieben als Vermarktungshilfe genutzt werden, zusätzlich zur Marketing-Unterstützung durch das Umweltzentrum. Die Firmen möchten außerdem mit ihrer Teilnahme ein Zeichen setzen und ihren Kollegen vorbildhaft demonstrieren, wie ökologische Trends bewußt zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung genutzt werden können. Die entsprechenden Handlungsanleitungen mit Erfahrungsberichten aus dem Projekt stehen unter www.klimaschutz-im-handwerk.de zum Download bereit. Ein großes Ziel des Projektes ist es, weitere Firmen zu ermutigen, sich dem Thema CO2-Minderung offensiv zuzuwenden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Almuth Schomecker, Tel.-Nr. 0651/207-252.
weitere Informationen
Autor: Frau Almuth Schomecker Umweltzentrum der HWK Trier
Email: aschomecker@hwk-trier.de


Umweltmarketing
Werbemittel für das Fleischerhandwerk
Professionelle Werbung ist nicht leicht ? aber unverzichtbar, um im Markt zu bestehen. Unter Einsatz von verschiedenen Werbemitteln und Werbeträgern, z.B. Handzetteln, Visitenkarten oder Plakaten sollte ein Unternehmen auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder auf das Unternehmen an sich aufmerksam machen. So werden Kunden neu gewonnen oder gehalten. Das Umweltzentrum und der Fleischerverband NRW haben gemeinsam einen ?Umweltmarketingkoffer? für Fleischereien erstellt, damit diese die ökologische Qualität ihrer Produkte und Betriebe in ihre Werbethemen einbeziehen können. Viele Kunden des Fleischerhandwerks kennen ökologischen Landbau oder Gütezeichen und Qualitätssiegel. Kaum jemand weiß aber, wie viel technischer und organisatorischer Umweltschutz zum Fleischerhandwerk gehört, um Fleisch- und Wurstwaren von höchster Qualität zu produzieren. Gerade die Zeiten von MKS und BSE haben gezeigt, dass solche Information und das Vertrauen von Kunden einkaufsentscheidend sind. Fleischereibetriebe, die mit Qualität und Informationen überzeugen konnten, waren weniger stark betroffen. Der Umweltmarketingkoffer bietet Anregungen und Beispiele, wie Werbemittel konzipiert und gestaltet werden können. Plakate, Handzettel und ein Malbuch für Kinder stellen den Bezug zu umweltgerechter Verarbeitung her und stellen auf die Gesundheit des Verbrauchers ab. Wer solche Werbemittel einsetzen möchte, erhält konkrete Tipps. Der Umweltmarketingkoffer kann gegen eine Versandpauschale von 5,00 EUR unter (0208) 8 20 55 55 beim Umweltzentrum bestellt werden.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Veranstaltungstermine
Umweltzentren auf Handwerksmessen in Leipzig und München aktiv
Auch im Jahr 2003 setzen die Umweltzentren des Handwerks Ihre Informationsoffensive fort. Mit der Beteiligung an den beiden großen Handwerksmessen zu Beginn des Jahres wird dies nun schon traditionell eingeleitet. So werden die UZH's aus Thüringen und Leipzig ihr umfangreiches Informations-,Beratungs- und Schulungsangebot auf der 6. Mitteldeutschen Handwerksmesse in Leipzig, vom 15.02. bis 23.02.2003 präsentieren. Alle zehn Umweltzentren werden wiederum vom 13.03. bis 19.03.2003 auf der I.H.M. in München im "Aktions-und Beratungszentrum Energie+Umwelt" aktiv beraten. Der Stand B.107/208 wird wieder zum Mittelpunkt des eigenständigen Bereichs Energie-, Umwelt- und Solartechnik. Merken Sie sich diese Termin schon jetzt als ein "Muss" Ihrer Aktivitäten zur eigenen fachlichen Information vor. Wir freuen und auf Ihren Besuch!!
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Veranstaltungstermine
Energieeinsparung: Zukunftschance für das Handwerk
Energieeinsparung: Zukunftschance für das Handwerk Aktionstage Klimaschutz am 06. und 07. Dezember Der Klimaschutz bietet sowohl der Gesellschaft als auch den kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks Chancen, die in den nächsten Jahren dringend erschlossen werden müssen, so die Handwerkskammer anlässlich einer Pressekonferenz. Sie stellte ein umfangreiches Maßnahmepaket vor, das sich die Nutzung dieser Chancen zum Ziel gesetzt hat. Ein wichtiger Baustein: Die Aktionstage Klimaschutz am 06. und 07. Dezember. ?Mit unseren Aktionstagen Klimaschutz wollen wir Politik, Handwerk und Verbraucher auf die Chancen hinweisen, die ein konsequenter Klimaschutz unserem Land aber auch den kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks bringen kann?, so Hans-Hermann Kocks, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier, ?insbesondere die privaten Haushalte hätten ihre ?klimapolitischen Hausaufgaben? noch lange nicht gemacht. So gäbe es in Deutschland beispielsweise 24 Mio. unzureichend gedämmter Wohnungen?. Der Hauptgeschäftsführer sieht hier einen riesigen Markt für das Handwerk. Dieser ließe sich aber nur dann optimal erschließen, wenn die Betriebe auf die Herausforderungen des Klimaschutzes optimal vorbereitet würden, und wenn die Politik für die richtigen Rahmendaten sorge. Hans-Hermann Kocks forderte ein ganzheitliches, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmtes Förderkonzept für den Klimaschutz aus einem Guss sowie die Heranziehung der Ökosteuer für die Finanzierung dieses Konzeptes. Zudem müsste die öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und den Klimaschutz in den eigenen Gebäuden zu einer Daueraufgabe mit stetigen Investitionsströmen machen. ?Aber auch die Betriebe müssen umdenken?, so Theo Bohr, der Leiter des Saar-Lor-Lux Umweltzentrums. Die Bewältigung der Aufgaben des Klimaschutzes verlange eine gewerkübergreifende Denk- und Arbeitsweise, umfassende Kenntnisse in der Kundenberatung, den konsequenten Einsatz von Marketingmanagementtechniken und das erforderliche technologische Know-How, so Theo Bohr. Das Umweltzentrum unterstützt die Betriebe mit einem unfangreichen Angebot an Informationen, Beratung, Weiterbildung und weiteren Dienstleistungen, um diese in die Lage zu versetzen, den bevorstehenden Strukturwandel besser meistern zu können. ?Unsere Klimaschutztage Anfang Dezember sollen unser Angebot allen Betrieben transparent machen?, so der Leiter des Umweltzentrums. Er empfahl, allen Betriebsleitern der Bau- und Ausbaugewerke die Veranstaltung zu nutzen, um sich auf den bevorstehenden Strukturwandel besser einstellen zu können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Theo Bohr, Tel. 0651/207-250.
weitere Informationen
Autor: Herrn Theo Bohr Umweltzentrum der HWK Trier
Email: tbohr@hwk-trier.de


Veranstaltungstermine
Aktionstage Klimaschutz: Ein voller Erfolg
Aktionstage Klimaschutz: Ein voller Erfolg Geldwerte Info´s für Handwerker und Verbraucher Die Aktionstage Klimaschutz, vom Umweltzentrum und Kompetenzzentrum für nachhaltiges renovieren und sanieren am 06. und 07. Dezember in der Handwerkskammer Trier veranstaltet, waren ein voller Erfolg. Rund 150 Handwerksbetriebe und ca. 500 Verbraucher erhielten wertvolle Informationen rund um das Thema Energiesparen. Beim ersten Aktionstag, der von Umweltministerin Conrad eröffnet worden war, standen die Chancen des Klimaschutzes im Mittelpunkt. Rund 75 Prozent der rheinland-pfälzischen Wohnungen sind noch vor der letzten Wärmeschutzverordnung von 1978 gebaut worden und bieten infolge der neuen Energieeinsparverordnung ein riesiges Marktpotenzial. ?Diese Chancen müssen aber durch aktives Marketing genutzt werden?, so Professor Heiner Monheim von der Universität Trier, der gemeinsam mit Dipl.-Ingenieur Christian Muschwitz zeigte, wie aktives Marketing im Betriebsalltag umgesetzt werden muß. Was bringt die Brennstoffzelle, welche Chancen bietet die Altbausanierung und welche Veränderungen wird der Neubaumarkt in naher Zukunft erfahren, das waren die Themen, die in den Workshops im Anschluß an die Impulsreferate beantwortet wurden. Den Abschluss des ersten Aktionstages bildete eine lebhafte Diskussion im Schlussplenum. Der zweite Aktionstag richtete sich an die privaten Verbraucher. 20 Handwerksbetriebe präsentierten ihre innovativen Energiespartechniken im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer. Parallel zur Ausstellung wurden Vorträge zum Energiesparen angeboten, die allesamt gut besucht wurden. Dort erhielten die Zuhörer Tipps und Tricks zum Energiesparen. Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Spiel und Spaß rundete das Angebot ab. Weitere Informationen erhalten Sie beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Theo Bohr, Tel. 0651/207-251.
weitere Informationen
Autor: Herrn Theo Bohr Umweltzentrum der HWK Trier
Email: tbohr@hwk-trier.de


Veranstaltungstermine
DHKT Fortbildungsangebot für Berater
Die Umweltzentren des Handwerks bemühen sich seit einigen Jahren mit Erfolg, den Technischen- und Umweltberatern der Handwerksorganisation geeignete Fortbildungskurse anzubieten. Dies geschieht jährlich in Abstimmung mit dem Bildungsangebot des DHKT im "Berater Informations System"(BIS). In diesem Jahr realisiert das UZH Thüringen in Rudolstadt vom 22.09-24.09.03 einen Kurs "Technische Dienstleistungen zur Beratungsunterstützung" (DHKT Nr.: 3.2.13)). Dieser Fortbildungskurs wird die Teilnehmer befähigen verschiedene Mess- und Analysemethoden wie Blower Door (Winddichtigkeitsmesssung); Infrarot-Thermografie; Schallmessungen; Wasseranalysen elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Kühl-Schmiestoffanalysen etc. im Zusammenhang mit seiner Beratungstätigkeit richtig einzuschätzen und einen sinnvollen Einsatz zu bewerten. Die Teilnehmer werden selbst verschiedene Messungen im Analyselabor durchführen. Anmeldungen sind über das BIS jederzeit direkt möglich. Rückfragen können beim UZH Thüringen, Frau Büttner unter 03672/ 377 183 gestellt werden.
weitere Informationen
Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


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Zweiter Bundeskongress der Gebäudeenergieberater
Im Rahmen der MESSE AM RHEIN: Handwerksmesse Koblenz vom 29.04. bis 05.05.2003 veranstaltet das Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit den zweiten Bundeskongress der Gebäudeenergieberater. Eingeladen werden bundesweit alle Absolventen des Gebäudeenergieberater-Lehrgangs. Schwerpunkt des ersten Veranstaltungstages am 02. Mai ist das Thema ?Marketingstrategien für Gebäudeenergieberater?. Hier wird sich auch der Bundesverband vorstellen. Am 2. Tag schließt sich der Fachkongress ?Richtig dämmen? mit einem geführten Messerundgang an. Auskünfte erteilt Frau Braun (Tel: 0261/398-653).
weitere Informationen
Autor: Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit der Handwerkskammer Koblenz
Email: zua@hwk-koblenz.de