Infobrief-Nr.: 13 vom 15.07.2003
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Der 13. Infobrief der Umweltzentren des Handwerks versucht auch im Jahr 2003 die umfangreiche Zusammenstellung aktueller Themen, Gesetze und Veranstaltungen zu dem Themenbereich Umweltschutz im Handwerk fortzusetzen. Die Umweltzentren stehen Ihnen bei allen offenen Fragen jederzeit gern unterstützend zur Seite. Die redaktionellen Beiträge werden von den Autoren direkt in diesen Infobrief eingestellt. Sollten Sie also zu einem speziellen Thema Anfragen oder Kommentare haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den Verfasser des Beitrages. Weitere Anschriften sowie Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.umweltzentrum.de in der Rubrik 'Umweltzentren'. Dort ist dieser Infobrief übrigens auch öffentlich einsehbar. Auch über aktuelle Informationen im Berater Informationssystem (BIS) des ZDH können Sie diesen Infobrief abrufen. Empfehlen Sie diese Informationsquelle doch auch weiteren Interessenten aus Handwerk und Politik Ihrer Region. Da wir zum Teil die Mailverteiler des HPI sowie des ZDH nutzen kann es vorkommen, dass es Probleme bei der Aktualität Ihrer e-mail Adressen gibt. Um dies zu beseitigen bitten wir um Rückmeldung falls sich Fehler eingeschlichen haben. Sollten Sie an diesem Infobrief nicht mehr interessiert sein, senden Sie bitte eine kurze mail an info@umweltzentrum.de. Wir hoffen also das diese Informationsquelle auch zukünftig für Sie von Interesse ist und freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen. Kooperationsgemeinschaft "Umwelt und Energie" der Umweltzentren des Handwerk


Inhalt:




Abfallwirtschaft
Erste Eckpunkte zur Entsorgung von Elektrogeräten festgelegt
Nachdem auf europäischer Ebene die Richtlinien zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Februar in Kraft getreten sind, arbeitet das deutsche Umweltministerium an der zukünftigen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (ElektroV). Sie muss bis spätestens August 2004 umgesetzt sein. In einem ersten Eckpunkte-Papier wurden jetzt die wesentlichen Zielsetzungen festgelegt. Danach soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher ab August 2005 alle Altgeräte ? Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware), Haushaltskleingeräte, Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte sowie Unterhaltungselektronik-Geräte (braune Ware) ? kostenlos abgeben kann. Die Verantwortung der Hersteller für die Behandlung und Verwertung der Altgeräte (Produktverantwortung) soll mit der Abholung des Elektronikschrotts von den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Die Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeräte beziehen, also auch auf solche, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten zuordnen lassen. Zur Einsammlung sollen die bewährten kommunalen Sammelstrukturen genutzt werden. Daneben können aber auch freiwillige Rücknahmen durch Vertreiber von Elektrogeräten, z.B. Handwerksbetriebe, erfolgen. Ein wesentlicher Eckpunkt wird die Registrierungspflicht von Herstellern sein, die damit verpflichtet werden, die Entsorgung von in den Verkehr gebrachten Geräte zu garantieren. Ein Ziel der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung ist, bis spätestens Ende 2006 eine Sammelquote von 4 kg/Einwohner und Jahr zu erreichen. Das Eckpunkte-Papier des Bundesumweltministeriums kann von der Homepage des Ministeriums herunter geladen werden (www.bmu.de, Thema: ?Abfallwirtschaft?). Informationen erhalten Sie auch beim Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover (Wolfgang Frieden), Tel.: 0511/3 48 59-96.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover
Email: Frieden@hwk-hannover.de


Energie
Initiative Solarwärme plus
Initiative Solarwärme plus ? das ist der Name der neuen Kampagne, mit der Politik, Wirt-schaft und Verbände den Markt für Solarwärme-(?solarthermische?) Anlagen in Schwung bringen möchten. Die VerbraucherInnen sollen dabei umfassend über die Sonnenwärmenut-zung im allgemeinen und die staatlichen Fördermöglichkeiten im besonderen informiert werden. Denn viel zu wenig ist bekannt, dass im Jahr 2003 Mittel zur Verfügung stehen, um 1,1 Mio. m² Sonnenkollektoren mit 125 Euro pro m² zu fördern. Eine Anlage für die Trinkwasserer-wärmung kann dabei Zuschüsse von durchschnittlich 750 Euro erhalten. Mittelfristig will die Initiative dazu beitragen, einen von staatlichen Zuschüssen unabhängigen Markt zu schaf-fen. Die Initiative Solarwärme plus setzt sich aus dem Bundesverband Solarindustrie (BSi), der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), dem Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) und der Ruhrgas AG zusammen.

Solarwärme-Anlagen werden in Deutschland schon seit vielen Jahren mit Erfolg eingesetzt. Trotzdem hat sich die solarthermische Warmwasser-Erzeugung noch nicht im wünschens-werten Umfang durchgesetzt. Die Initiative Solarwärme Plus hat sich zum Ziel gesetzt, die privaten Hausbesitzer und das SHK-Handwerk von den zahlreichen Vorteilen dieser Technik zu überzeugen. Solarwärme-Anlagen sollen in Zukunft ein selbstverständlicher Bestandteil jeder Heizungsanlage sein. Solarwärme für Jedermann steht im Fokus der Initiative. Hierzu hat die Initiative umfangreiche Marketing- und Kommunikationsaktivitäten entwickelt.

Informationen über die Initiative Sonnenwärme plus, die aktuelle Solarförderung und über kompetente Fachbetriebe Sanitär, Heizung, Klima erhält man rund um die Uhr unter der Rufnummer 01802 ? 000870 (6 cent/Anruf) oder unter www.solarwaerme-plus.info
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Energie
KfW-Förderung für Passivhäuser
Die bestehende Passivhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist jetzt entscheidend verbessert worden. Zusätzlich 160 Millionen Euro pro Jahr stellt die Bundesregierung bereit, sie dienen neben der Sanierung im Gebäudebereich auch den besonders energieeffizienten Passivhäusern. Pro Wohneinheit beträgt die Kreditsumme weiterhin 50.000 EUR, die Zinssätze für Bauherren sind jetzt aber noch günstiger: Bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt der Zinssatz derzeit 2,80 % p.a. nominal, bzw. 2,83 % p.a. effektiv. Der Barwert der Förderung ist damit auf ca. 9.000 EUR angehoben worden. Die Anträge auf Förderung werden weiterhin über die Hausbank gestellt. Zwei Änderungen sind jedoch zu berücksichtigen: Abgewickelt wird die neue Passivhaus-Förderung jetzt über das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der Programm-Nummer 130/132 und nicht mehr über das KfW-Programm zur CO2-Minderung, Programm-Nr. 123. Als Nachweisverfahren dient jetzt das Passivhaus Projektierungs Paket PHPP und nicht mehr die Passivhaus-Vorprojektierung (PHVP). Nachzuweisen sind der Jahres-Heizwärmebedarf von max. 15 kWh/(m²a)und ? das ist neu - der Jahresprimärenergiebedarf von max. 40 kWh/(m²a). Mit der Umstellung auf den Primärenergiebedarf als Förderkriterium soll die Orientierung der Förderung auf das eigentliche Ziel, den Klimaschutz, erreicht werden.
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Autor: Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig
Email: uz@hwk-leipzig.de


Energie
Niedersachsen konzentriert Förderung erneuerbarer Energien ab 2004 auf Forschung und Entwicklung
Das Land Niedersachsen wird ? so Umweltminister Hans-Heinrich Sander ? ab 2004 die Fördermittel im Bereich erneuerbarer Energien auf anwendungsnahe Forschung und Entwicklung in mittelständischen Unternehmen konzentrieren. Die bestehenden Förderrichtlinien des Landes für erneuerbare Energien und Solaranlagen laufen zum 31.12.2003 aus. In diesem Jahr stehen laut Ministeriumsangaben insgesamt noch rund 13,5 Mio. Euro zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung. In Kürze soll jetzt über die neuen Förderschwerpunkte in Niedersachsen entschieden werden. Die Planungen gehen dahin, dass in Zukunft Vorhaben, die auch in den Genuss von Bundesmitteln kommen können, nicht mehr mit Landesmitteln unterstützt werden sollen. Für die Jahre 2004, 2005 und 2006 sind bereits jeweils rund 7,5 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Förderung von erneuerbaren Energien in Niedersachsen vorgesehen. Weitere Informationen: www.mu1.niedersachsen.de oder Dr. Frank-Peter Ahlers Tel. 05 11/3 48 59 97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: Ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Förderprogramm für Wohnraum-Modernisierung gestartet
Ein neues Programm zur Modernisierung von Wohnraum ist am 22. April 2003 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt worden. Für das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 ist ein Darlehensvolumen in Höhe von voraussichtlich 8 Mrd. EUR vorgesehen. Die Zinsverbilligung des Bundes läuft bei Anträgen im Jahr 2003 in den ersten vier Jahren und bei Anträgen im Jahr 2004 drei Jahre. Der Zinssatz beträgt je nach Laufzeit und Finanzierungsmodell zwischen 2,63% und 5,20%eff. Gefördert werden mit dem neuen Programm alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an selbst genutzten und an vermieteten Wohngebäuden. Unter anderem werden gefördert Modernisierungsmaßnahmen im Bereich von Heizung, Sanitärinstallation und Wasserversorgung, im Bereich von Dach, Fassade und Fenstern, aber auch der An- und Ausbau von Balkonen und die Nachrüstung von Aufzügen. Weitere Informationen: KfW (www.kfw.de oder 0 18 01/33 55 77) oder Dr. Frank-Peter Ahlers (05 11/348 59 97).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover
Email: Ahlers@hwk-hannover.de


Energie
100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ist ausgelaufen
Das 1999 von der Bundesregierung aufgelegte 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm hat sich einer sehr starken Nachfrage erfreut. Es ist jetzt sicher, dass bis zum Ende des Jahres das Programmziel von rund 300 Megawatt (MW) neu installierter Fotovoltaik-Leistung erreicht sein wird. Unabhängig davon sollen aber für alle Anträge, die bis zum 30. Juni 2003 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt worden sind, die bisherigen Konditionen weitergelten. Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums soll die auslaufende Förderung aus dem 100.000 Dächer-Programm durch die vorgesehene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kompensiert werden. Die zukünftige Vergütung für Solarstrom soll entsprechend angepasst werden. In der Zwischenzeit können Anträge auf zinsgünstige Darlehen für die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms oder (bei Anlagen auf Wohngebäuden) im Rahmen des CO2-Minderungsprogramm der KfW gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de, www.solarwirtschaft.de oder Dr. Frank-Peter Ahlers, Tel. 05 11/348 59 97.
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der HWK Hannover
Email: Ahlers@hwk-hannover.de


Energie
Aktion Holzpellets
Holzpellets sind rund zwei Zentimeter lange, schüttfähige Röllchen aus gepressten Holzspänen. Das Ausgangsmaterial, unbehandeltes und trockenes Restholz, stammt aus Sägewerken und der holz-verarbeitenden Industrie. Es wird ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck geformt. Pelletheizungen gelten als besonders umweltfreundlich, denn die kleinen Presslinge verbrennen CO2-neutral: Die Bäume, aus deren Holz sie hergestellt werden, speichern beim Wachstum die gleiche Menge Kohlendioxid, wie beim Verbrennen wieder abgeben wird. Das NRW-Umweltministerium und die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW führt in Kooperation mit der E-nergieagentur NRW die "Aktion Holzpellets" durch. Partner sind Firmen und Verbände aus der Holz-pellet- und Holz-Branche. Mit landesweiten Veranstaltungen, Informationsmaterial in Broschürenform und im Internet, einem Branchenatlas, Energieberatungen und -seminaren soll diese technisch aus-gereifte Alternative des Heizens in den Blickpunkt gerückt werden. Über die Förderung von Holzpel-letanlagen informiert aktuell die Energieagentur NRW. Sie liefert ebenfalls eine ständig aktualisierte Übersicht über Hersteller von Holzheizungen sowie Lieferanten von Pellets und Hackschnitzeln. För-deranträge für Holzpelletanlagen sind bei den örtlichen Forstämtern erhältlich (Adressliste: www.forst.nrw.de . Ihr Ansprechpartner beim Umweltzentrum ist Christoph Lanken, Tel. 0208-8205566 oder per Email lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
Solarkampagne geht in die zweite Runde
Die Kampagne Solarwärme Plus ist offiziell in die zweite Startphase gegangen. Bisher lief die Kampagne, die von ihren Trägern ? Deutsche Energieagentur, ZVSHK, Bundesverband Solarindustrie (Bsi) und Ruhrgas AG ? als Fortführung von ?Solar ? na klar? auf Sparflamme. Der Startschuss für die zweite Runde erfolgte auf der Messe ISH in Frankfurt/Main, die Ende März stattfand. Weitere Informationen erhalten Sie im UZH bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-mail-Adresse lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Energiecontracting
Ein lohnendes Geschäft: Der Verband für Wärmelieferung (VFW) berät und qualifiziert Unternehmen in allen Fragen der Energielieferung. Dabei ist die Vertragsgestaltung der Kern des Contracting-Geschäftes. Der Verband hat langjährige Erfahrungen in der Kundenakquise, bei der Kalkulation und der technischen Konzeption und der Integration dieses neuen Geschäftsfeldes in einen bestehenden Betrieb. Der VFW bietet weitgehende Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen der Energielieferung. Dazu gehört besonders die Kalkulation von Wärmepreisen. Hier hat der VFW eine EDV-Lösung zu bieten, die die Kalkulation wesentlich vereinfacht und für den Wärmelieferanten und den Kunden transparent macht. Gerade im Bereich der Energielieferung ist die ständige Überwachung und Steuerung der Unternehmensentwicklung von besonderer Bedeutung. Die Langfristigkeit der Verträge zwingt zu einer Unternehmenspolitik, die weitgehend auf Planungen und dem Vergleich der Planungen mit den tatsächlich erzielten Ergebnissen beruht. Der VFW unterstützt seine Mitglieder dadurch, dass er Kontakte zu Beratern vermittelt, die den Aufbau eines Controlling?Konzeptes betreuen können. Der WFV bietet auf Grund der enormen Nachfrage kontinuierlich Unternehmerseminare in verschiedenen Städten an. Zusätzliche Informationen finden Sie im Internet unter www.energiecontracting.de. Bei weitern Fragen steht Ihnen im UZH unter 02 08 ? 8 20 55-51 Dr. Volker Becker zur Verfügung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
Energieholz-Besteuerung weiter bei 7 Prozent
Die Regierungskoalition wird ihre Mehrwertsteuerpläne voraussichtlich in einigen für die Land- und Forstwirtschaft wichtigen Punkten nachbessern. Dies hat die agrarpolitische Sprecherin der Bundestags-fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Höfken, angekündigt. So soll für Energieholz ? darunter fallen auch Holzpellets ? weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Der Bundesverband BioEnergie hält die diskutierte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Energie- und Brennholzprodukte für energiepolitisch kontraproduktiv. Gerade seien Städte, Gemeinden und private Hauhalte dabei, ihre Energieversorgung teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert auf Biomasse-Heizkraftwerke und Holzfeuerungsanlagen umzustellen. Eine Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf 16 Prozent würde die Beschaffungskosten des umweltverträglichen Energieträgers Holz wesentlich erhöhen und die Bereitschaft zur Umstellung auf Holzenergiefeuerungsanlagen vermindern. Dies treffe die Wettbewerbsfähigkeit dieser Energieerzeugung erheblich und konterka-riere die politischen Bemühungen um eine Energiewende. Weitere Informationen erhalten Sie bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-Mail-Adresse lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Solaranlagen im Test
Gegenwärtig sind fünf Millionen Quadratmeter Solarkollektoren in Deutschland installiert. Jede dritte bis vierte neu installierte Solaranlage erwärmt nicht nur das Wasser, sondern unterstützt auch die Heizung. Die Stiftung Warentest hat in der Aprilausgabe ihrer Zeitschrift ?test? Kombianlagen untersucht. Die elf geprüften Solar-Kombis präsentieren recht gut das breite technische Spektrum. Für Spitzenplätze in der Leistungsfähigkeit ist es unerheblich, ob Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren aufs Dach kommen. Bei den drei Solaranlagen mit integriertem Gasbrenner kann auf den Heizkessel verzichtet werden. Sie sind eine interessante Alternative, wenn ohnehin eine Modernisierung des Heizkessels ansteht. Die Wirtschaftlichkeit der Kombis sieht bei einer jährlichen Einsparung des Energiebedarfs zwischen 11 und 28 % nicht gerade rosig aus. Die Kombianlage spart bei einem Verbrauch von 1500 Liter Öl bzw. Kubikmeter Erdgas im Jahr etwa ein Viertel des Brennstoffs ein. Das sind 375 Liter und somit einen Ersparnis von 150 bis 200 EURO pro Jahr. Dem stehen Investitionskosten von 9.850 ? 25.160 ? gegenüber. Der Staat unterstützt den Einbau der Anlagen durch Zuschüsse und Kredite. Dennoch zahlt sich eine Kombi-Solaranlage für Ein- oder Zweifamilienhäuser erst auf lange Sicht aus. Es sei denn, die Öl- und Gaspreise würden in den kommenden 20 Jahren kräftig ansteigen. Und das ist zu erwarten. Weitere Informationen erteilt Christoph Lanken unter 02 08 ? 8 20 55-66.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
BHKW mit Grubengas
Die energetische Verwertung von Grubengas in Blockheizkraftwerken wird besonders in Deutschland immer attraktiver, da die Verstromung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)gefördert wird. Grubengas, das zum großen Teil aus Methan besteht ist ein extrem klimaschädigendes Gas, dessen entsprechende Verwertung einen nicht zu unterschätzenden Klimavorteil darstellt, der nach dem Kyotoprotokoll in CO2-Äquivalente umgerechnet werden kann. Dies kann durch den Handel mit Emissionszertifikaten zusätzlich große wirtschaftliche Anreize zum Betrieb von Grubengasanlagen geben, auch in Ländern in denen keine vergleichbare gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Gru-bengas kommt überall da vor, wo Steinkohlenbergbau betrieben wird oder wurde. Weitere Informationen sind abrufbar unter: http://www.umsicht.fhg.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Exportmärkte für Erneuerbare Energien
Der Bundestag hat im letzten Jahr die Exportinitiative Erneuerbare Energien ins Leben gerufen und die Deutsche Energie-Agentur mit deren Durchführung betraut. Eine zentrale Aufgabe der Exportinitiative ist es, deutschen Anbietern detaillierte Informationen über die branchenspezifischen Exportpotentiale internationaler Märkte zur Verfügung zu stellen. Unter www.exportinitiative.de finden Un-ternehmen der Branche Informationen über die Markte in Tschechien, Slowenien, Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien. Für jedes dieser Länder sind die Energiemärkte analysiert, die Standortbedingungen sowie die Energie- und Förderpolitik beschrieben, Veranstaltungstermine und geschäftliche Informationen aufgeführt. Weiterhin erfährt der Besucher der Website Relevantes zum Export der Technologien Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Biomasse. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert und mit Informationen der Zielmärkte in Asien und Europa, beispielsweise Indien, das Baltikum und Portugal ergänzt. Über allgemeine Informationen hinaus kann detailliertes Wissen kostenpflichtig abgerufen werden.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Energie
Energieeffizienz in der Metallindustrie
Das Zentrum für Innovation und Technik in NRW (ZENIT GmbH) hat gemeinsam mit Partnern aus dem In- und Ausland den Leitfaden "Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen für KMU der Metallindustrie auf der Grundlage des Öko-Audits" im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Energie, erarbeitet. Er ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, Ein-sparpotenziale im Bereich Energie zu nutzen und damit gleichzeitig die Kosten des Energieverbrauchs zu senken. Der Leitfaden besteht aus den beiden Elementen anwendungsorientierte Einführung in das Öko-Audit fokussiert auf den Faktor Energie und einer Diskette mit Instrumenten zur unmittelbaren Umsetzung in die betriebliche Praxis. Der Leitfaden und die Instrumente stehen zum Herunterladen unter www.zenit.de als PDF- bzw. ZIP-Dateien zur Verfügung.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Energie
Neuer Contracting-Leitfaden erschienen
Contracting ist ein Modell zur Drittfinanzierung von Energiesparmaßnahmen und ?management. Ohne das Budget von Eigentümern oder Verwaltungen zu belasten, ermöglicht es Energie- und Kosteneinsparungen sowie die Erhaltung, Verbesserung oder Erneuerung von Anlagen und Gebäuden. Das Energieministerium NRW hat ihren vielgefragten Contracting-Leitfaden unter dem Titel ?Leitfaden für die Projektabwicklungsform Contracting? in einer zweiten aktualisierten Auflage veröffentlicht. Neben Informationen über den Contracting-Markt erläutert die Broschüre die gängigsten Contracting-Varianten, gibt Empfehlungen zu Ausschreibung und Projektablauf und stellt beispielhaft zwölf in NRW durchgeführte und von der Energieagentur NRW begleitete Projekte dar. Allein diese, in der Broschüre genannten Beispiele, stehen für ein Investitionsvolumen von 300 Millionen Euro. Der Contracting-Leitfaden (48 Seiten) kann von Kommunen und Unternehmen kostenfrei bei der Energieagentur NRW unter 01805/335226 bestellt oder direkt unter www.ea-nrw.de herunterge-laden werden.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Geräuschgeminderte Druckluftdüsen
Vorwiegend in der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie, aber auch in ande-ren Industriezweigen werden Druckluftdüsen im Fertigungsprozess verwendet. Die häufigsten Einsatzbereiche sind das Reinigen und Kühlen von Werkstücken und Werkzeugen sowie das Auswerfen und Transportieren von Werkstücken und Abfall-material. Durch den Einsatz geräuschgeminderter Druckluftdüsen kann der Schallpegel ge-genüber herkömmlichen runden oder ovalen Einlochdüsen deutlich vermindert wer-den. Mit geräuschgeminderten Düsen lassen sich Pegelminderungen von 8 dB(A) bis 20 dB(A) bei optimaler Düsenauswahl erzielen. Dabei muss man wissen, dass eine Pegelabsenkung um 3 dB(A) eine Halbierung der Schallleistung entspricht und gerade hörbar ist. Als ?Halb-so-laut? wird eine Pegel-minderung von 10 dB(A) empfunden. Das aber bedeutet nur noch 1/10 der Schall-leistung des Ausgangspegels. Dass weniger Blasgeräusch nicht zwangsläufig mit weniger Blaskraft verbunden sein muss, konnte in Laboruntersuchungen der Berufsgenossenschaft belegt werden. Die vollständige Information ist als BGI 688 erhältlich. Darin sind umfangreiche Mess-werttabellen enthalten, die einen Überblick über die Betriebsparameter (Betriebs-druck, Luftverbrauch, Blaskraft), den Schallpegel und die gegenüber Einlochdüsen erreichbare Schallpegelminderung von 60 handelsüblichen Düsen enthalten und er-möglichen so eine gezielte Auswahl der geeigneten Düsen.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
GS-Prüfstellenliste
Jedes mit dem ?GS?-Zeichen versehene Produkt ist von einer Prüfstelle auf Grundlage der im Prüfprotokoll festgelegten Kriterien geprüft worden. Dennoch gibt es Zeichenmissbrauch. Mit der Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt ist die Liste der zugelassenen Prüfstellen einschließlich der dazugehörigen GS-Zeichen komplett. Zu dieser Veröffentlichung gehört auch die Empfehlung für den Groß- und Einzelhandel, wie dieser sich vor dem Inverkehrbringen von Produkten mit missbräuchlich verwendeten GS-Zeichen schützen kann: Noch vor dem Erwerb eines Produktes kann der Händler im Rahmen einer Schnellanfrage bei der zugelassenen Stelle eine Überprüfung einholen - und zwar innerhalb eines Arbeitstages. Eine vollständige Liste dieser Prüfstellen einschließlich der GS-Zeichen steht online bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung. Ebenso eine vorgefertigte Schnellanfrage zur Kontrolle von GS-Zertifikaten. Des Weiteren findet man dort viele Hintergrundinformationen zum Thema GS-Zeichen. Folgen Sie auf der Homepage unter www.baua.de dem Link zur ?Praxis? und dann den ?Informationen zum Gerätesicherheitsgesetz?. Fragen zum Thema beantworten Ihnen Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055 ?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055 ?70.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Anlagen, die unter die Lösemittelverordnung fallen, sind bis zum 25. August 2003 anzuzeigen
Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BimSchV- Lösemittelverordnung) hat zum Ziel, die Belastung mit Luftschadstoffen zu reduzieren, die die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen können und zur Bildung von Ozon führen. Die Lösemittelverordnung betrifft auch viele nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der Verordnung mit den entsprechenden Mengenschwellen für Lösemittel aufgeführt sind. Ist eine Anlage dort aufgeführt und überschreitet die eingesetzte Lösemittelmenge die Mengenschwelle, z. B. als Lösemittelanteil in Lacken, so ist diese Anlage (Altanlagen bis zum 25. August 2003)beim zuständigen Staatlichen Umweltamt anzuzeigen. Das Staatliche Umweltamt Düsseldorf wird eine ausführlichere Information über die IHK Düsseldorf und IHK Wuppertal sowie über die Organe der Kreishandwerkerschaften Düsseldorf, Mettmann, Wuppertal, Remscheid und Solingen veröffentlichen. Das Anzeigeformular kann von der Homepage des zuständigen Staatlichen Umweltamtes sowie des MUNLV (http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/luft.htm) heruntergeladen werden. Fragen zu den betroffenen Anlagen beantwortet auch Peter Scharfenberg unter 02 08-8 20 55 86 oder unter der e-Mail-Adresse scharfenberg@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Gesundheits- und Arbeitsschutz
Leitfaden für Baustellen
Die europäischen Sozialpartner des Bausektors haben Anfang April 2003 einen "Leitfaden zur Koordinierung von Gesundheit und Sicherheit auf Baustellen" veröffentlicht. Er soll den Bauunternehmen, insbesondere den KMU, und ihren Mitarbeitern dabei helfen, ihr Bewusstsein für Unfallrisiken am Arbeitsplatz zu schärfen und eine Gesundheits- und Sicherheitskultur zu entwickeln, um so einen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen zu leisten. Der Leitfaden zeigt einige Strategien für die erfolgreiche Koordinierung der Sicherheit auf Baustellen sowie praktische Präventionsmaßnahmen für bestimmte Arbeitssituationen. Zur besseren Verständlichkeit stützt sich der Leitfaden, der auch für den Einsatz auf Baustellen geeignet ist, auf Texte, Fotos und Zeichnungen. Der Leitfaden steht unter www.fiec.org (Bereich Publikationen/Pressemitteilungen) als Online-Version beim Verband der Europäischen Bauwirtschaft zur Verfügung (Quelle: FIEC). Fragen zum Thema beantworten Ihnen Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055 ?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055 ?70.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Immissions- und Klimaschutz
Leitfaden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz aktualisiert
Betriebe, die für eine Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen, stehen vor einer Vielzahl von Fragen zum Antragsverfahren. Schnelle und umfassende Unterstützung bietet der ?Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzverfahren?, der von den niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt herausgegeben wird. Der Leitfaden informiert in übersichtlicher Form u.a. über die wesentlichen rechtlichen Anforderungen, die Zuständigkeiten und das Ausfüllen der Antragsformulare. Mit Hilfe des Leitfadens wird das konkrete Verfahren Schritt für Schritt erläutert. Damit trägt er wesentlich zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens bei. Der Leitfaden incl. CD-ROM, auf der sich die Antragsformulare befinden, kann zum Preis von 37,45 ? bei der Dienstleistungsgesellschaft der Niedersächsischen Wirtschaft mbH bezogen werden (Frau Yildirim, Tel.: 05 11/85 05 ? 246 oder Fax: 05 11/85 05 ? 268).
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Autor: Zentrum für Umweltschutz der Handwerkskammer Hannover
Email: Hasler@hwk-hannover.de


Immissions- und Klimaschutz
Anzeigefrist nicht vergessen!
Bis zum 25.08.2003 müssen Anlagen die in den Geltungsbereich der Lösemittelverordnung ( 31. BImSchV) beim zuständigen Landratsamt/ Umweltamt angezeigt werden. Das sind auf das Handwerk bezogen: - Alle Anlagen der Reparaturlackierung von Fahrzeugen, - Alle Anlagen der Textilreinigungen, die mit Kohlenwasserstoffen betrieben werden., - Anlagen zum Beschichten von Holz- und Holzwerkstoffen mit mehr als 5 t/a Lösemittel, - Druckereien mit mehr als 15 t/a Lösemittel, - Anlagen zum Beschichten von Metall-, Kunststoff-, Textil-, Papier-, Gewebe- oder sonstigen Oberflächen mit mehr als 5 t/a Lösemittel. Das Anzeigeformular ist als PDF ? Datei auf der Internetseite des UZH vorhanden.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Förderung für Dämmstoffe aus Nachwachsenden Rohstoffen
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bereitet momentan ein Markteinführungsprogramm für Dämmstoffe aus Nachwachsenden Rohstoffen (NWR) vor. Gefördert werden soll der Einsatz von Dämmstoffen aus NWR im Alt- und Neubaubereich. Die förderfähigen Materialien sollen in einer Positivliste zusammengefasst werden. Die Höhe der Förderung liegt für Materialien der Kategorie 1 (Dämmstoffe mit natureplus-Siegel) bei 40 Euro/m³ und für Materialien der Kategorie 2 (Dämmstoffe in Positivliste) bei 30 Euro/m³. Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von wenigstens 5 m³ Dämmstoff. Der Antrag auf Förderung soll bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) zusammen mit der Originalrechnung und einem Zahlungsnachweis eingereicht werden. Es werden nur Dämmstoffe berücksichtigt, die drei Monate vor Antragstellung gekauft worden sind. Das geplante Markteinführungsprogramm befindet sich momentan noch in der Abstimmungsphase mit der Europäischen Kommission. Als möglicher Starttermin wird August 2003 genannt.
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Autor: Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig
Email: uz@hwk-leipzig.de


Ökologisches Bauen / Nachwachsende Rohstoffe
Studie zu Altholz-Import
In naher Zukunft werden Betreiber von Biomasse-Kraftwerken ihren Altholzbedarf auch über das Ausland decken müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die damit verbundenen Transportwege ökonomisch und ökologisch tragbar sind. Eine Studie der Ecofys GmbH gibt darauf Antwort. Da bestehende Anlagen der 20-MW-Klasse bereits heute sämtliche bauwirtschaftlich nutzbaren Holzströme im Umkreis von 100 Kilometern beanspruchten, könne von einer gesicherten Biomasseversorgung aus dem Inland nicht die Rede sein. So nutze die deutsche Spanplattenindustrie, ein wichtiger Konkurrent der Biomasse-Branche beim ?Kampf ums Altholz?, bereits heute ausländi-sches Altholz. Die Studie verweist auf das Altholzaufkommen in den Niederlanden als möglichen Ausweg. Da die dortigen Standorte per Schiff von Deutschland aus zu erreichen sind, sind auch Transportwege von 1.000 Kilometern noch wirtschaftlich. Selbst 10.000 Kilometer machen ? auf dem Schiff zurückgelegt ? kaum 10 Prozent des Energie-Gegenwerts des transportierten Holzes aus und sind deshalb auch ökologisch akzeptabel. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ecofys.de oder bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-Mail-Adresse lanken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


Sonstiges
Wie findet man ein "gutes" Labor?
Ein hoher Qualitätsstandard für den Bereich der chemischen Analytik ist für ein jedes Laboratorium ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Für ein ?gutes? Labor gibt es gemeinsame Merkmale: Gute Laborpraxis Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Bündel von organisatorischen und technischen Maßnahmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle in den Prüflaboratorien anfallenden Stoffdaten vollständig und richtig in die Prüfberichte aufgenommen werden. Interne Qualitätssicherung Jedes Labor sollte durch ein internes Qualitätssicherungssystem die ?Richtigkeit? der eigenen Untersuchungen belegen können. Teilnahme an externen Qualitätsvergleichen - Ringversuche Neben der Realisierung einer Reihe von laborinternen Maßnahmen zur analytischen Qualitätssicherung sollte auch ein externer Qualitätsvergleich durchgeführt werden. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen. Die teilnehmenden Laboratorien erhalten eine Probe bzw. mehrere Proben gleicher, für sie selbstverständlich unbekannter Zusammensetzung, die für verschiedene Kenngrößen mehrfach zu analysieren sind. Die Ergebnisse werden umfassend statistisch auf Ausreißer und Präzision (Streuung der Ergebnisse bei wiederholter Messung) sowie auf den Abstand der Ergebnisse vom wahren Wert (Richtigkeit der Ergebnisse) geprüft Der Nachweis von erfolgreichen Teilnahmen an Ringversuchen ist auch Bestandteil von Zulassungsverfahren für umweltanalytische Überwachungsaufgaben im gesetzlich geregelten Bereich. Akkreditierung Durch eine Akkreditierungsurkunde wird dem Prüflaboratorium die Kompetenz bescheinigt, Prüfungen in ausgewählten Untersuchungsbereichen durchzuführen. Insbesondere für gerichtsfeste Analysen sollten man auch überprüfen, ob die Akkreditierungsurkunde auch die interessierenden ? meist strittigen ? Kenngrößen enthält.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


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Thema Führung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert auf ihren Internetseiten über ein Konzept zur mitarbeiterorientierten Führung und sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Konzept basiert auf einer Befragung von Führungskräften und einer umfangreichen Literaturstudie, in der im Rahmen eines Forschungsprojektes der Einfluss des Führungsverhaltens und sozialer Unterstützungsprozesse auf die Belastungssituation der Mitarbeiter untersucht wurde. Ziel des Konzeptes ist es, aufzuzeigen, welche gesundheitsförderlichen Wirkungen ein mitarbeitergerechtes Führungsverhalten und soziale Unterstützungsprozesse haben und welche verhaltens- wie verhältnisbezogenen Maßnahmen dafür zu ergreifen sind. Darüber hinaus enthält das Konzept Checklisten, mit denen mitarbeitergerechtes Führungsverhalten und soziale Unterstützung am Arbeitsplatz erkannt werden kann. Eine Zusammenfassung des Forschungsberichts steht als pdf-Datei (230 kByte) unter www.baua.de zum Herunterladen zur Verfügung. Fragen zum Thema beantworten Ihnen Peter Scharfenberg unter der Rufnummer 0208/82055 ?86 und Volker Boeckenbrink unter 0208/82055 ?70.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


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KfW-Programm ausgeweitet
Die Bundesregierung stellt zusätzlich 160 Millionen Euro jährlich für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich bereit. Damit werden die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich erheblich erweitert. Unter anderem wird die Förderung der erneuerbaren Energien ausgebaut und der Austausch von Kohle-, Öl- und Gasöfen künftig als Einzelmaßnahme gefördert. Die Gelder werden von der KfW vergeben. Die Bundesregierung stellt seit 2001 im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms insgesamt 1 Mrd. Euro Haushaltsmittel bis 2005 für Klimaschutz-maßnahmen im Wohngebäudebestand bereit. Mit diesen Mitteln bietet die KfW über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristige, zinsgünstige Darlehen für Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieein-sparung in Wohngebäuden an. Bisher konnten mehr als 27.000 Kredite mit einem Volumen von über 1,4 Mrd. Euro vergeben werden. Aus dem Aufkommen der Ökosteuer werden nun zusätzlich 160 Mio. Euro jährlich bereitgestellt, damit stehen bis 2005 pro Jahr 360 Mio. Euro zur Verfügung. Informationen und Programmdetails erhält man zum Ortstarif unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (Informationszentrum) oder im Internet unter www.kfw.de. Außerdem ist die kostenlose Berechnung der Energieverbrauchszahl von Wohngebäuden auch unter dem im Auftrag der KfW entwickelten Internetberater www.co2online.de möglich.
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


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Neue Förderinstrumente
Die neuen Förderinstrumente der KfW waren schon im ersten Jahr ein voller Erfolg. Die 2002 erstmals an Banken vergebenen Globaldarlehen, die diesen eine flexible und maßgeschneiderte Gestaltung von Förderkrediten für den Mittelstand und die Wohnungswirtschaft ermöglichen, beliefen sich auf 2,7 Milliarden Euro. Ein Volumen von insgesamt 20 Milliarden Euro erreichten Verbriefungen von Wohnungsbau-und Mittelstandskrediten ? das zweite innovative KfW-Förderprodukt. Da dabei die Kreditrisiken auf den Kapitalmarkt verlagert werden, geben sie den Kreditinstituten mehr Spielraum für die Vergabe neuer Darlehen. Der Erfolg der neuen Förderinstrumente trug wesentlich zum Anstieg des gesamten Fördervolumens der Bank bei: Es erhöhte sich von 41,9 Milliarden Euro 2001 auf 54,8 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Die KfW-Bilanzsumme stieg von 246 auf 261 Milliarden Euro. Für die Finanzierung von Investitionen in Deutschland sind 2002 Förderkredite über insgesamt 21 Milliarden Euro zugesagt worden ? gegenüber dem Jahr zuvor ein Plus von acht Prozent. Für den Bau und Erwerb von Wohneigentum sowie die Sanierung von Altbauten hat die KfW im vergangenen Jahr 160.000 Darlehen ausgereicht. Die Förderung der Wohnungswirtschaft erreichte 2002 ein Volumen von 10,3 nach 8,4 Milliarden Euro im Jahr zuvor. Weitere Informationen erhalten Sie bei Christoph Lanken, 0208-820 55 66 oder unter der e-Mail-Adresse lan-ken@uzh.hwk-duesseldorf.de
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
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Neues Veröffentlichungsverzeichnis
Das Umweltzentrum der Handwerkskammer Düsseldorf präsentiert Handwerkern mit seinem aktualisiertem Veröffentlichungsverzeichnis über 60 Broschüren und Infofaltblätter zu Energie- und Umweltthemen. Die breite Themenpalette umfasst Abfall und Altlasten, Immissions- und Arbeitsschutz sowie Wasser und Abwasser sowie Informationen zum Energieeinsparen im Betrieb, zum ökologischen Bauen und zur energetischen Sanierung. Zu den zahlreichen neuen bzw. überarbeiteten Schriften zählen auch Broschüren zum Thema ?Wohnen im Alter / Barrierefreies Bauen?. Die überwiegende Anzahl der Informationsmaterialien ist für Mitglieder der Handwerkskammer Düsseldorf kostenlos. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeichnis mit Bestellfaxantwort ist auf der Homepage des Zentrums zum Herunterladen hinterlegt (www.hwk-duesseldorf.de/uzh) oder wird auf Wunsch auch gerne per Post zugesandt. Ansprechpartnerin ist Bärbel Markert (Tel. 0208-820 55 ?56).
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Autor: Zentrum für Umwelt und Energie der HWK Düsseldorf
Email: info@uzh.hwk-duesseldorf.de


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DHKT Seminar für Technische und Umweltberater im September
Unter dem Theme 'Technische Dienstleistungen zur Beratungsunterstützung durch Analysen und Messungen' bietet das UZH Rudolstadt im Rahmen der DHKT Seminarreihe vom 22.09.-24.09.2003 eine spezielle Weiterbildung an. Das Seminar stellt verschiedene technische und analytische Verfahren der Messung und Bewertung zur Beratungsunterstützung funktionell sowie praktisch vor. An Beispielen wird den Seminarteilnehmern die mögliche Erhöhung des inhaltlichen Anspruchs der Betriebsberatung durch qualitative Messungen und Analysen aufzeigt. Im Seminar werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, einfache Messvorgänge selbständig zu realisieren. Darüber hinaus wird die Fähigkeit zur Bewertung des sinnvollen Einsatzes derartiger technischer Dienstleistungen für verschiedene Gewerke geschult. Rückfragen zu Inhalten beantwortet Herr Hohle unter 03672/377 180 gern. Noch sind Plätze für das Seminar frei. Anmeldungen erfolgen über die bekannte BIS Adresse www.bis-handwerk.de/berater. Bis Ende August ist noch ein Hotel-Zimmerkontingent reserviert.
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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de


Veranstaltungstermine
BauFach 2003 - BauFachmesse Leipzig
Vom 8. bis zum 9. November 2003 findet auf dem Leipziger Messegelände mit der BauFach die wichtigste Baumesse für Mitteldeutschland statt. In die BauFach erstmals integriert ist der Fachbereich HolzTec, als Treffpunkt für Innenausbau und Holzverarbeitung. Die Sonderschau ZUSE widmet sich dem Markt der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Bauwirtschaft. Im Mittelpunkt der Sonderschau Erneuerbare Energien steht das energieeffiziente Bauen unter Einsatz regenerativer Technologien. Begleitet wird die BauFach von einem umfangreichen Fachprogramm. Die Handwerkskammer zu Leipzig wird auch in diesem Jahr mit einem Firmengemeinschaftsstand an der BauFach teilnehmen. Für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand können Handwerksbetriebe eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft beantragen. Interessierte Handwerksbetriebe erhalten weitere Informationen bei der Messeberaterin der Handwerkskammer zu Leipzig, Frau Silke Lorenz unter Tel. 0341 / 21 88 305 oder unter lorenz.wifoe@hwk-leipzig.de, melden.
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Autor: Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig
Email: uz@hwk-leipzig.de


Allgemeine Rechtsinfos
Änderungen der aktuellen Rechtssprechung
BGBl I Allgemeines /Wirtschaft
Spruchverfahrensneuordnungsgesetz - Gesetz zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens betreffend SpruchG - Spruchverfahrensgesetz - Neuregelung (ersetzt Sechstes Buch Umwandlungsgesetz)
AktG - Aktiengesetzes - Änderungstext
UmwG - Umwandlungsgesetz - Änderungstext
Arbeits- und Sozialrecht - LadenSchlG - Gesetz über den Ladenschluss Neufassung
Gefahrgut/Transport
TechKontrollV - Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
Lebensmittel&Bedarfsgegenstände
KIV - Kaliumiodidverordnung (Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen)
AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung - Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes sowie der Bereitschaftspolizeien der Länder
BAnz Bau
ETAG Nr. 002 - Teil 3: Systeme mit thermisch getrennten Profilen /Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen
BArbBl Gefahrstoffe
TRGS 551 - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material - Änderungstext
TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte Änderungstext
TRGS 901 - Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Änderungstext
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
RAB 10 - Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)- Neufassung
RAB 25 - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)- Neuregelung
RAB 30 - Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) - Neufassung
RAB 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - Neufassung
RAB 32 - Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)- Neufassung

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Autor: Umweltzentrum des Handwerks Thüringen
Email: info@umweltzentrum.de